Körperverletzung: Angeklagter muss sechs Monate in Haft / Bewährung wegen Vorstrafen ausgeschlossen

Sechs Monate wegen vorsätzlicher Körperverletzung – so urteile Richter Albrecht Trick am Dienstag im Prozess gegen einen 21-Jährigen. Nach einer Schlägerei im August 2018 musste dieser sichvor dem Amtsgericht Horb verantworten.

Horb. Damit folgte Trick dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den er in seiner Urteilsbegründung als "moderat" bezeichnete. Für vorsätzliche Körperverletzung seien Freiheitsstrafen zwischen einem und 60 Monaten möglich, "und da bewegen wir uns mit sechs Monaten ganz am unteren Rand".

Die Strafe zur Bewährung auszusetzen schloss Trick mit Verweis auf die Vorstrafen des momentan in Rottenburg inhaftierten Angeklagten – Fahren ohne Fahrerlaubnis und mehrere Fälle von Handel mit Betäubungsmitteln – aus.

Zu dem Schluss, dass es auf eine Freiheitsstrafe hinaus laufen wird, war zuvor auch schon der Verteidiger des 21-Jährigen gekommen. Er hatte den Vorfall allerdings als "eine Nothilfe, die aus dem Ruder gelaufen ist" betitelt und eine kürzere Freiheitsstrafe gefordert, da er die Aussage des Geschädigten für unplausibel hielt.

Trick konterte in seiner Urteilsbegründung, dass sich die sechsmonatige Haftstrafe schon alleine durch die Aussage des Angeklagten selbst begründen lasse. Schließlich habe dieser zugegeben, dass er zweimal zugeschlagen hatte – "das war zu der Zeit nicht notwendig oder angemessen, es gab keinen Angriff, den man so hätte abwehren müssen".

Auch die Aussagen der beiden Zeugen, die bereits am ersten Prozesstag zu Wort gekommen waren, stimmten mit dieser Schilderung des Angeklagten größtenteils überein: Zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen, nachdem der Angeklagte versucht hatte, einen Streit zwischen dem Geschädigten und einem weiteren Anwesenden zu schlichten.

Diese Sicht auf den Vorfall bestätigte ein 19-jähriger Kumpel des Angeklagten aus Sulz, der am Dienstag befragt wurde. Er habe sich mit dem Geschädigten gestritten, den er nur flüchtig kenne. Um was es in dem Streit ging, wisse er nicht mehr, dafür erinnere er sich aber noch daran, dass der Angeklagte dazwischen gegangen sei. Daraufhin habe der Geschädigte den Angeklagten "gepackt und beleidigt", und im Gegenzug habe der Angeklagte ihn geschlagen. An die Anzahl der Schläge und daran, ob der Geschädigte danach am Boden lag, habe er keine Erinnerung mehr: "Es ging alles so schnell."

Die Aussage des Geschädigten, der als letzter Zeuge vernommen wurde, unterschied sich recht deutlich von den anderen Zeugenaussagen. Der 21-Jährige, der seit Kurzem in Freudenstadt wohnt, berichtete, dass der Angeklagte plötzlich und ohne erkennbaren Grund als Teil einer vier- oder fünfköpfigen Gruppe auf ihn losgegangen sei.

Und die Auseinandersetzung, die der Angeklagte schlichten wollte? Habe es nicht gegeben. "Ich hab’ überhaupt nichts gemacht", bekräftigt der Geschädigte, "ich bin der ruhigste Mensch, den man kennt und tue eigentlich niemandem was." In der Folge habe er unter Vollnarkose an Nasen- und Jochbein operiert werden müssen. Dazu – das geht aus den Aufzeichnungen des Tübinger Krankenhauses hervor – war der 21-Jährige drei Tage lang in stationärer Behandlung.

Diese erheblichen Folgen und auch die Tatsache, dass noch eine zweite Operation ansteht, gaben für Richter Trick am Ende den Ausschlag für das Strafmaß, das er als "Warnschuss" bezeichnete. Für den Angeklagten sei es jetzt Zeit, die Weichen für seine Zukunft zu stellen: "Sie sollten die Haftzeit jetzt einfach nutzen, um an ein paar Baustellen zu arbeiten", empfahl Trick dem Angeklagten. Zudem riet er dem 21-Jährigen, der nach eigenen Angaben Marihuana konsumiert seit er 14 Jahre alt ist und schon einmal eine eidesstattliche Erklärung abgeben musste, die Schuldnerberatung aufzusuchen und sich in Drogentherapie zu begeben.

In Bezug auf seinen Lebenslauf vor der Inhaftierung gab der Angeklagte an, auf der Berufsschule in Oberndorf, die er etwa ein Jahr lang besuchte, seinen "mittleren bis schlechten" Hauptschulabschluss gemacht zu haben. Anschließend habe er noch vier bis fünf Monate lang verschiedene Praktika des Bildungszentrums Rottweil absolviert. Und dann? Nichts mehr: "Ich wusste einfach nicht, was ich machen sollte."