Allmendhütte: Verschärfte Nutzungsbedingungen vereinbart

Horb-Rexingen. Der Ortschaftsrat Rexingen beriet am vergangenen Mittwoch in seiner öffentlichen Sitzung über die Nutzungsbedingungen der Allmendhütte. Seit der Einweihung der Hütte seien vermehrte Mietanfragen – auch von außerhalb der Ortschaft – in der Ortsverwaltung eingegangen, verkündete Ortsvorsteherin (OV) Birgit Sayer. Die Anmietung und Nutzung der Allmendhütte soll allerdings künftig mit gewissen Einschränkungen verbunden sein.

Über diesen Punkt waren sich die Räte einig. Hierbei sollen klare Regularien und Kontrollen für Ordnung sorgen. Auch vereinzelte Probleme mit "Wildgrillern" – die das Objekt nicht offiziell angemietet hatten – führten zu dieser Diskussion und Einstellung des Rates.

Das Gremium sprach sich dafür aus, die Hütte an den Wochenenden vorerst nur an die Einwohner aus Rexingen und Ihlingen zu vermieten. "Schließlich konnten die Rexinger auch jahrelang die Jakobshütte in Ihlingen nutzen", argumentierte Sayer. Unter der Woche sollen auch auswärtige Gruppen, unter anderem etwa Wandergruppen, die Hütte bis zum Abend nutzen können. Die Nutzung in den Abendstunden soll nur am Freitag und Samstag bis 24 Uhr möglich sein. Die Nachtruhe muss ab 22 Uhr eingehalten werden. Ruhestörender Lärm – wie etwa laute Musik – soll verboten bleiben. Um den pfleglichen Umgang mit der Hütte gewährleisten zu können, müssen Mieter künftig eine Kaution entrichten.

Nach positiver Inspektion und der Schlüsselübergabe soll diese wieder an die Mieter ausbezahlt werden.