Das Elternhaus von Michael Riecher, in dem der Tatverdächtige Mohammed O. lebte, ist mittlerweile abgerissen worden. Foto: Lück

Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben - unter anderem wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Mord. Mit Video

Horb-Nordstetten -Waren es Goldmünzen, Geld oder andere Wertsachen? Was wollten die beiden Tatverdächtigen von Michael Riecher? Fakt ist: Die Anklage geht von räuberischer Erpressung mit Todesfolge aus.

Lange wurde gerätselt, wieso und unter welchen Umständen der Horber Unternehmer Michael Riecher getötet wurde. Nun gibt es aber mehr Einblicke in den Kriminalfall. Denn jetzt ist Anklage gegen die zwei Verdächtigen erhoben worden, wie Oberstaatsanwalt Christoph Kalkschmid auf Anfrage bestätigt. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklageschrift von räuberischer Erpressung mit Todesfolge aus - bei einem der Angeklagten in Tateinheit mit Mord, bei dem anderen Angeklagten in Tateinheit mit Totschlag durch Unterlassen. Wem der beiden Angeklagten der Mord vorgeworfen wird, darüber hüllt sich die Staatsanwaltschaft Rottweil noch in Schweigen. "Wir werden in einigen Tagen eine offizielle Pressemitteilung herausgeben", so Kalkschmid.

Angeklagt sind Mohammed O., der mit dem Unternehmer eine "ungleiche Freundschaft" geschlossen hatte, und ein Bekannter des zur Tatzeit 27 Jahre alten Syrers. Der staatenlose Palästinenser, der zuletzt im Kreis Ludwigsburgs gelebt hatte, war wenige Tage nach Mohammed O. auf der Flucht vor der Polizei in einem Zug in Darmstadt festgenommen wurde.

O. war als Flüchtling nach Horb gekommen und hatte sich mit dem 30 Jahre älteren Riecher angefreundet. Der Unternehmer hatte Mohammed O. und seine Frau im (mittlerweile abgerissenen) Elternhaus wohnen lassen.

Doch was bedeutet der Vorwurf "räuberische Erpressung" genau? In Paragraf 255 Strafgesetzbuch heißt es: "Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen." Beispiele für eine räuberische Erpressung ist, wenn ein Täter vom Opfer die Herausgabe eines Wertgegenstandes verlangt und das mit Gewalt einfordert oder die Zahlenkombination für den Safe aus dem Opfer "herauspresst". Doch über die Abläufe im "Fall Riecher" gibt die Staatsanwaltschaft Rottweil bisher noch keine Auskünfte.

Klar scheint zu sein: Die beiden Tatverdächtigen wollten Riecher ausrauben. Hat er die Täter überrascht? Oder zielten die beiden Angeklagten von vornherein darauf, Wertsachen von Riecher zu verlangen?

Offenbar geht die Anklage davon aus, dass nur einer der beiden den 57-Jährigen ermordet hat. Der zweite Tatverdächtige hat den anderen wohl nicht davon abgehalten, sodass man bei ihm von Totschlag durch Unterlassen ausgeht.

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Nach dem Mord war unser Reporter am Tatort: