An Silvester sollte beim Anzünden von Feuerwerk vor allem darauf geachtet werden, dass genug Abstand zu Fachwerkhäusern gehalten wird. Foto: Archiv: Hopp

Stadt Horb: Kein grundsätzliches Verbot fürs Abrennen von Böllern an Silvester in der Innenstadt.

Horb - Geknallt, geböllert und geschossen wird morgen wieder. Doch worauf gilt es, in Horbs Innenstadt und den Teilorten zu achten, wenn mit Feuerwerk das neue Jahr willkommen geheißen wird?

Um Unfälle und Brände zu vermeiden, rät die Stadt von einem "unsachgemäßen und teilweise fahrlässigen Umgang mit Feuerwerkskörpern" ab. "Auch in diesem Jahr gelten – neben dem Gebrauch des gesunden Menschenverstandes – die gesetzlichen Regelungen zum sicheren Umgang mit Feuerwerk", heißt es in der Mitteilung weiter.

Dies betrifft vor allem die Regelung, die das Zünden von Knallern, Böllern, Kanonenschlägen und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Aus Lärmschutzgründen dürfen diese nicht in der Nähe von Altenheimen, Krankenhäusern oder Kirchen abgebrannt werden.

Die Stadt Horb teilt zudem mit: "Dieses gesetzliche Verbot ist aus Gründen des Brandschutzes auf die unmittelbare Nähe von Fachwerkhäusern erweitert worden." Dabei gibt es keine Einschränkung für die Horber Innenstadt wie dies in Tübingen oder Rottenburg der Fall ist. Dort ist das Zünden von Feuerwerk in der Altstadt aufgrund der großen Brandgefahr für die Fachwerkhäuser komplett verboten.

Kontrollen gibt es in der Innenstadt keine

"Auf dem oberen Marktplatz gibt es dazu kein grundsätzliches Verbot", teilt Stadtsprecher Christian Volk auf Nachfrage mit. Es muss lediglich genug Abstand zu Fachwerkgebäuden gehalten werden. "Bei Raketen muss einkalkuliert werden wie weit und wohin sie fliegen." Dabei hofft man auf die Eigenverantwortung der Feierlustigen und auch auf den gesunden Menschenverstand.

Kontrollen gibt es deshalb eigentlich auch nicht, erklärt Volk. "Beschwerden wird die Polizei natürlich nachgehen, und wenn etwas passiert, dann wird auch geprüft, in wie weit sich an die Regelungen gehalten wurde." Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Dass etwas passiert, soll natürlich vermieden werden. In den vergangenen Jahren sei es jedoch zu Körperverletzungen und Brandschäden gekommen. Deshalb verweist die Stadt auf einige Sicherheitsregeln (siehe Infokasten) und "wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Start ins neue Jahr mit einem unfallfreien Silvester".

Info: Silvester feiern – aber sicher

Beim Umgang mit Feuerwerk sollte laut der Stadt Horb auf diese Sicherheitsregeln geachtet werden: Nur Feuerwerkskörper verwenden, die vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung zugelassen sind und das Zulassungszeichen "BAM-P I oder II" oder ein "CE-Kennzeichen" enthalten. Daher niemals selbst gebastelte Böller oder Raketen verwenden.

Gewarnt wird auch vor Billigimporten, die in Deutschland nicht zugelassen sind, oder vor unerlaubter Einfuhr der Feuerwerkskörper aus dem Ausland. Feuerwerkskörper dürfen nur von volljährigen Personen gezündet werden und gehören keinesfalls in Kinderhände. Beim Abbrennen der Feuerwerkskörper unbedingt die Gebrauchsanweisung beachten und vorher in Ruhe lesen. Raketen und sonstige Feuerwerkskörper niemals auf Menschen oder Tiere richten oder in deren Richtung abfeuern oder werfen.

Beim Abbrennen auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu brandgefährdeten Gebäuden, Fahrzeugen, leicht entflammbaren Gegenständen und vor allem zu anderen Menschen achten. Raketen immer senkrecht und am besten aus einer standsicheren Startrampe – zum Beispiel leere Flasche in Getränkekiste – abfeuern. Dabei auch auf die Windverhältnisse sowie Bäume und Dachvorsprünge achten, die eventuell zu einer Änderung der Flugbahn führen können.

Knallkörper niemals in der Hand zünden, sondern auf den Boden legen und sich nach dem Anzünden rasch entfernen. Nicht explodierte Knallkörper nicht erneut anzünden, sondern liegenlassen.