Die Hühner waren in die Kotgrube gelangt und nicht mehr selbstständig herausgekommen. Symbolbild. Foto: dpa

30-jähriger Geflügelhalter wegen "unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen" vor Gericht.

Horb - Vor dem Amtsgericht musste sich gestern ein 30-jähriger Hühnerhalter aus einem Horber Teilort verantworten. Er hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch erhoben; die Anklage lautete vorsätzlicher unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen.

Es ging um Umweltverschmutzung: Im August vergangenen Jahres war aus nicht bekannter Ursache über eine Leitung Wasser in eine Trockenkotgrube gelangt. Die Leitung soll undicht oder durch einen Rohrbruch beschädigt gewesen sein. Der Trockenkot verflüssigte sich. Die Kotgrube lief über, und flüssiger Kot lief auf eine Wiese und das angrenzende Gelände. In der Kotgrube waren fünf verendete und zahlreiche noch lebende Hühner. Ende September soll der gleiche Zustand wieder eingetreten sein.

Durch die auslaufende Masse kam es zu Luft- und Erdverschmutzungen. Wenn auch Hühnerkot guter Dünger sein soll, so gilt dies nur für eine bestimmte Menge. Diese war laut dem Vertreter der Staatsanwaltschaft Rottweil nicht mehr zu akzeptieren. Es bestand eine abstrakte und konkrete Gefahr für Mensch und Natur. Es stank beißend nach Ammoniak, und über den Erdboden soll eine zu große Menge Nitrat ins Grundwasser gelangt sein.

Der Angeklagte sah das anders. Er bestritt die mangelhafte Wartung der Wasserleitung und dass längere Zeit Wasser in die Trockenkotgrube gelaufen sei. Er habe den Kot mit einem Schaufellader beseitigt. Eine Vertreterin des Landratsamtes Freudenstadt hat nach eigenen Angaben bei Nachkontrollen trotzdem weiterhin übergelaufene Gülle festgestellt.

Ein Polizeibeamter hatte im August einen Anruf wegen Geruchsbelästigung erhalten und einen Tag später den Hof aufgesucht. Er stellte 20 bis 25 Quadratmeter verflüssigten Hühnermist und vier bis fünf tote Hühner fest. Die Hühner waren in die Kotgrube gelangt und nicht mehr selbstständig herausgekommen. Für einen sachverständigen Zeugen, einen Diplomchemiker, war laut Ergebnis einer Untersuchung eine Beeinträchtigung in dieser Menge nicht mehr zulässig. Die Ammoniakgase sind gefährlich, und die Chemikalie kann in größeren Mengen das Grundwasser schädigen.

Der Verteidiger argumentierte, dass sein Mandant in dieser Sache bereits wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz einen Strafbefehl erhalten und 375 Euro gezahlt hatte. Ihm könne dieser Sachverhalt nicht noch einmal vorgehalten werden. Er sah auch keine Tathandlung, die nachhaltig für eine Beeinträchtigung von Luft und Boden in Frage kam, und forderte Freispruch.

Das sah Richter Reinhard Gaiser anders. Er hatte Zweifel an den Ausführungen und schlug die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung eines Geldbetrags vor. Dem stimmten der Verteidiger und der Angeklagte zu.

Der Angeklagte brachte eine Bitte vor: Er hat das Geschäft 2006 übernommen "und will nur seinen Job machen, seine Ruhe haben". Richter Gaiser stellte das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage von 300 Euro vorläufig ein.