Das Gericht sprach den Angeklagten frei. (Symbolbild) Foto: dpa

Hofhund attackiert Frau. 64-jähriger Landwirt muss sich vor Gericht verantworten.

Horb - Weil einem Landwirt aus einem Horber Teilort vorgeworfen wurde, dass seine Hunde eine seiner Mitarbeiterinnen gebissen hätten, musste der 64-Jährige sich vor dem Amtsgericht in Horb verantworten. Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung.

Der Angeklagte habe gewusst, dass die Hunde auf Fremde aggressiv reagierten. Diese Anschuldigung, wie es in der Anklage verlesen worden war, erwies sich im Verlauf der Verhandlung als nicht zutreffend. Der Mann wurde freigesprochen. Unter anderem auch, weil es sich laut dem Richter um einen eher atypischen Hundeangriff handele, dem vermutlich ein Kommunikationsproblem vorausgegangen war.

Angeklagter spricht von "Druckstellen" auf Arm

Der Landwirt schilderte zu Beginn der Verhandlung das geschehen so: Für eine neue Mitarbeiterin habe er den Arbeitsvertrag fertig machen wollen. Seiner Vorarbeiterin habe er eine SMS geschrieben. Darin schrieb er, dass diese die "Identifikationskarte" der neuen Mitarbeiterin vorbeibringen sollte. Er habe die Vorarbeiterin erwartet, die Tür sei nur angelehnt gewesen, plötzlich habe er einen spitzen Aufschrei vernommen und seine Hündin Bella sei bei der Tür gestanden. Jedoch sei nicht die Vorarbeiterin ins Büro gekommen, sondern die Mitarbeiterin selber. Ein weiterer Hund einer seiner Mitarbeiterinnen saß zu dieser Zeit im Vorraum zum Büro in einem Sessel. "Ich konnte gar nicht genau erkennen, was passiert war. Die Frau hatte zwei kleine Druckstellen am Arm." Später sei dies von zwei weiteren Arbeiterinnen versorgt worden. Über weitere Verletzungen sei nichts bekannt gewesen.

"Die Frau kam einfach rein, ohne sich bemerkbar zu machen", so der Angeklagte. Normalerweise nehme er sonst die Hunde immer fest und da er die Vorarbeiterin erwartet habe, die selber öfter mit den Tieren spazieren gehe, habe er auch nicht dementsprechende Maßnahmen getroffen. "Zwei Schilder, unten an der Tür und oben direkt am Büro, warnen vor den Wachhunden", sagte der Landwirt. Die Hunde hätten auch sonst innerhalb des Betriebes nie Probleme gemacht.

Ein Dolmetscher übersetzte die Aussage der 32-jährigen Geschädigten, die aus Polen kommt. Sie schilderte den Vorfall anders: Ihr sei von der Vorarbeiterin gesagt worden, dass sie Unterlagen im Büro des Chefs vorbeibringen solle. Dort habe sie sich jedoch nicht bemerkbar gemacht, da sie auch keine Hundewarnschilder wahrgenommen hätte. Vom ersten Hund sei sie schon im Vorraum angefallen worden. Er habe ihr in den Arm gebissen. Daraufhin wollte die 32-Jährige ins Büro flüchten, wo sie vom zweiten Hund angegriffen und in beide Beine gewissen worden sei. Danach sei sie versorgt worden, habe aber normal weitergearbeitet.

Staatsanwältin beantragt Freispruch

Zum Arzt sei sie am nächsten Tag gegangen, der habe sie ins Krankenhaus überwiesen, wo zwei Wunden behandelt wurden. Zwei dieser Bisse sind auch von der Polizei dokumentiert, wobei die Geschädigte und ihr Mann jedoch von vier Bissen sprachen. Unklar war auch, wie es mit dem Arbeitsverhältnis der Frau genau weiter ging. Der Angeklagte habe zum Mann der Geschädigten zwei Tage später gesagt, dass sie nicht mehr kommen müsse, wenn sie nicht zur Arbeit erscheine. Zumindest habe er das so verstanden, sagte der 30-Jährige, der nur schlecht Deutsch spricht. Die Anzeige erfolgte vier Tage später. Man habe gedacht, dass man mit dem Arbeitgeber übereinkommen könnte, sagte der Ehemann auf die Frage des Richters, warum man den Vorfall erst später angezeigt habe.

Im Plädoyer beantragte die Staatsanwältin Freispruch, da der Landwirt nicht damit rechnen konnte, dass die Mitarbeiterin in sein Büro kommen würde. Zudem habe sich die Geschädigte in Widersprüche verstrickt und es sei nicht klar, ob sie den 64-Jährigen nur angezeigt habe, weil sie sauer war. Der Verteidiger schloss sich dem an und auch der Richter in seinem Urteil. Zweifel an einem Biss habe er nicht, allerdings habe sich die Mitarbeiterin falsch verhalten, als sie die Schilder missachtete und einfach in das Büro gegangen war, ohne sich anzumelden. "In dieser besonderen Konstellation, ist Ihnen rechtlich kein Vorwurf zu machen", schloss der Richter in Richtung des Angeklagten die Verhandlung.