Zwei Brüder mussten sich vor dem Amtsgericht wegen Haschisch-Besitzes verantworten. (Symbolbild) Foto: ©pattersonic/stock.adobe.com

Angeklagte beharren darauf, zufällig an Stoff gekommen zu sein. Geplanter Handel lässt sich nicht beweisen.  

Horb - Eine ganze spezielle Verhandlungsreihe wurde am Dienstagnachmittag vor dem Horber Amtsgericht fortgesetzt.

Zwei Brüder, denen das Pech anscheinend in Form von zufällig vorbeikommenden Polizeibeamten geradezu hinterherrennt, wurden in zwei getrennten Prozessen jeweils wegen dem Besitz von unerlaubten Betäubungsmitteln verurteilt. Der ältere der beiden Pechvögel stand bereits am Donnerstag vor den Schranken des Gerichtes. Bei ihm wurde eine größere Menge qualitativ nicht so gutes Hasch gefunden, das er, seinen Angaben nach, selbst gefunden hatte. Er sei deshalb nur rein zufällig im Besitz dieser Drogen gewesen, so seine Erklärung, warum die Polizeibeamten bei ihm die Tüte Hasch fanden.

Da es sich dabei um Abfallprodukte der Hanfpflanze handelte lag der THC-Wert, also die psychoaktive Substanz des gesamten Drogenfunds, unter den 7,5 Gramm, die die Grenze zum Straftatbestand "nicht geringe Menge" bildet. Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick verurteilte den Mann, der gemeinsam mit seinem Bruder in einem Horber Teilort wohnt, zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro, da er ihm die Geschichte vom zufälligen Drogenfund nun mal nicht glaubte.

400 Gramm Haschisch in bester Qualität

Noch dreister trat sein Bruder am Dienstagnachmittag auf. Der 22-Jährige wurde bei einer zufälligen Personenkontrolle am 8. Juli 2016 mit etwas mehr als 400 Gramm Hasch in bester Qualität festgenommen.

Wie ein Polizeibeamter als Zeuge berichtete, fuhr man im Juli 2016 vermehrt Streife bei einem Autohaus, da gerade in dieser Zeit viele Autodiebstähle passiert seien. Die Beamten sahen den Beschuldigten, wie er sich auf dem Freigelände Autos anschaute. Als dieser merkte, dass er ins Visier der Polizisten geraten war, wollte er fliehen. Unterwegs versteckte er eine Tüte mit vier, zu je 100 Gramm abgepackten und vakuumieren Haschplatten, noch schnell in einem Reifenstapel. "Ich bin zwar nicht mehr der Schnellste – aber für den Herrn Angeklagten hat‘s noch gereicht", freute sich der Polizist, der den jungen Mann letztendlich stellte.

Wo er denn das Rauschgift her habe, und warum er es versteckte, wollte Richter Trick wissen, und die Geschichte, die der Angeklagte dem Gericht auftischte, war noch abenteuerlicher als der Hasch-Fund seines Bruders. "Ich habe das Gras von einem alten Schulfreund bekommen – kostenlos und zum Eigengebrauch", erzählte er allen Ernstes. 400 Gramm bestes Hasch, das wären 3346 Konsumeinheiten gewesen, errechnete das Labor, dass diesen "Fund" bewertete. "Haja, sie gehen doch auch nicht für 10 Euro tanken – sie tanken ihren Wagen doch auch voll", gab es eine Spezial-Erklärung, warum er 400 Gramm Hasch für seinen Privatgebrauch geschenkt bekommen hatte. "Der schenkt ihnen ohne Gegenleistung einfach so Rauschmittel im Wert von mehr als 3000 Euro – das muss aber ein besonders guter Freund sein", wunderte sich der Vorsitzende.

Handel lässt sich nicht beweisen

Im Kern ihrer Anklage ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte mit dem Rauschgift handeln wollte. So sah es auch ein im Drogen-Milieu des Kreises sehr erfahrener Kripomann aus Freudenstadt. Beweisen konnte man es dem Angeschuldigten jedoch nicht. Er hat keine Vorstrafen, fiel bisher nie in der Szene – weder als Käufer noch als Dealer – auf, und für die vor zwei Wochen im Wohnhaus der Familie vorgenommene Hausdurchsuchung konnte man ihn nicht belangen, da sie ihn nicht betraf. "Sippenhaft gibt es bei uns vor Gericht nicht", erklärte der Richter. Dass er im Besitz dieser "nicht geringen Menge" war, das konnte er jedoch nicht leugnen. Da half kein noch so überzeugend dargebotenes Plädoyer seiner Verteidigerin, die die Anschaffung der 400 Gramm Hasch als sinnvollen Großeinkauf wertete, da ja auch der Ankauf von Rauschmitteln immer mit einem gewissen Risiko verbunden sei.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft glaubte jedoch, dass ein Handel beabsichtigt war, doch auch der Besitz dieser großen Menge, die als Verbrechen gilt, sollte ihrer Einschätzung nach mit einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten bestraft werden. Eine Strafe, die in dieser Höhe dann nicht mehr zur Bewährung möglich ist. Ab zwei Jahren geht es in die JVA.

Die Rechtsanwältin forderte Milde und bat um ein Urteil nicht höher als 18 Monate. Letztendlich verurteilten Richter Trick und seine beiden Schöffen den jungen Mann zu insgesamt 22 Monaten Gefängnisstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zudem muss er 1600 Euro Geldbuße an eine soziale Einrichtung zahlen und einige Drogenscreenings dem Gericht vorlegen. Als Verurteilter trägt er auch die Gerichtskosten.

"Wir waren hin und hergerissen. Steht da ein durchtriebener Bursche vor uns oder ein junger Mann auf der Schwelle zum bürgerlichen Leben? Wir haben uns für Letzteres entschieden und ihnen diese Chance der Bewährung eingeräumt", so der Richter abschließend.

Die Anwältin des Täters wollte den Sack gleich im Gerichtssaal durch Rechtsmittelverzicht zumachen, doch die Staatsanwältin will sich einen möglichen Einspruch noch überlegen.