Der 29-Jährige hatte beim Landgericht Rottweil Widerspruch eingelegt. Foto: Schickle

Vorwurf: sexuelle Nötigung in der Walpurgisnacht 2016. 29-Jähriger nimmt Berufung zurück.

Horb/Rottweil - Ein heute 29-jähriger Horber, der wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung vom Horber Schöffengericht am 29. November 2016 zu einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden war, hatte beim Landgericht Rottweil Widerspruch eingelegt.

Dem Mann wurde bei der Verhandlung vor dem Horber Amtsgericht zur Last gelegt, dass er eine frühere Bekannten, mit der er mehrfach Sexualverkehr hatte, gegen deren Willen auf grobe Art geküsst hat. Er soll die Frau in der Walpurgisnacht 2016 auf dem Weg zu ihrem Wagen abgepasst haben, sie auf Höhe Steinhaus gegen die Kirchenmauer gedrückt und ihr gegen ihren Willen die "Zunge in den Hals gesteckt haben".

Nach Angaben aller Prozessbeteiligter hat sich die Geschichte in der Walpurgisnacht vom 30. April auf 1. Mai 2016 zugetragen. Soweit waren sich auch der Angeklagte und die Betroffene einig. Ab dann gingen aber ihre Schilderungen des Geschehens vor dem Amtsgericht weit auseinander. Der Beschuldigte gab an, sich nicht mehr im Detail erinnern zu können. "Ich weiß das nicht mehr so genau", so sein Standardsatz auf jede Art von Fragen. Egal ob es sich um Uhrzeit, Tage, Vorgeschichte oder andere Einzelheiten handelte. Für ihn war klar, dass er mit der ganzen Sache nichts zu habe, da er die Klägerin in dieser Nacht nur zufällig in einer inzwischen geschlossenen Bar in der Hirschgasse getroffen habe.

Auch die Story der Betroffenen selbst zauberte damals den Prozessbeteiligten mehr als ein Fragezeichen ins Gesicht. Noch während sie "verknutscht" wurde, habe sie mit einem Bekannten per SMS Kontakt gehabt und ihn um Hilfe gebeten. Eine Geschichte, die den damaligen Verteidiger des Angeklagten auf den Plan rief, der dann jedoch trotz seiner unangenehmen Nachfragen bei Richter, Schöffen und der Staatsanwaltschaft nicht zur Entlastung seines Mandanten beitrug.

Zur Berufungsverhandlung am Donnerstagmorgen erschien der "Mauer-Knutscher" dann mit einem etwas gewiefteren Strafverteidiger. Dieser hat ihm wahrscheinlich die Nutzlosigkeit seiner Berufung klar gemacht und ihn möglicherweise auch darauf hingewiesen, dass sich der Strafrahmen auch nach oben ausdehnen kann. Es kann natürlich auch sein, dass der Mann seinen Berufungsgrund schlicht wieder vergessen hat. Auf jeden Fall gab sein Rechtsanwalt zu Protokoll, dass sein Mandant die Berufung zurücknimmt.

Ein Richter am Landgericht, eine Staatsanwältin, eine in Horb wohnende Gerichtsschreiberin, zwei Schöffen, sieben Zeugen, zwei Pressevertreter und ein extra aus Karlsruhe angereister Anwalt durften danach ihre Sachen packen und nach Hause fahren. Den Großteil dieser Kosten muss der nun endgültig Verurteilte zu den bisher entstanden Kosten übernehmen. Alles in allen ein recht teures Küsschen.