Ein Automatenaufsteller ist verurteilt worden, weil er Spielautomaten manipuliert hat. Allerdings konnte ihm ein Betrug über mehrere Monate nicht nachgewiesen werden. Foto: Stache

Angeklagter gesteht "Testversuche". Langfristiger Betrug kann 61-Jährigem aber nicht nachgewiesen werden.

Horb - Ein selbstständiger Automatenaufsteller aus dem Landkreis Böblingen musste sich gestern vor dem Amtsgericht Horb verantworten. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft Rottweil, vertreten durch Karl Jauch, unter anderem gewerbsmäßige Fälschung technischer Aufzeichnung vorgeworfen.

Der 61-jährige Angeklagte soll mittels eines Adapters die tatsächlichen Einnahmen aus seinen Geldspielautomaten, die er auch in drei Horber und in einer Ergenzinger Gaststätte betrieben hat, so manipuliert haben, dass auf dem Abrechnungsbeleg ein wesentlich geringerer Betrag, teilweise bis zu 50 Prozent, festgehalten wurde. Dadurch habe der Angeklagte die Behörden, insbesondere das Finanzamt und die Steuerabteilung von Horb, "linken" wollen, wie sich Jauch ausdrückte.

Da der Angeklagte den Adapter nachweislich im April 2012 gekauft hat und bis mindestens Februar 2013 bei angeblich der Hälfte all seiner Spielautomaten im Einsatz hatte, so die polizeiliche Ermittlung, setzte die Staatsanwaltschaft den Schaden, der sich aus einer Minderabgabe der Vergnügungs-, Umsatz- und Einkommenssteuer in diesem Zeitraum ergab, pauschal auf rund 72 000 Euro fest. Dies konnte dem Angeklagten jedoch letzten Endes nicht nachgewiesen werden.

Was man ihm zweifelsfrei nachweisen konnte, das waren vier rechtlich selbständige Betrugsfälle im Januar 2013. Hier habe er den Adapter, der im Anschaffungspreis immerhin 8000 Euro kostete, in eben den vier genannten Gaststätten – nur zu Testzwecken – eingesetzt. Dies gab der Geschäftsmann unumwunden zu. Er habe zuvor zwei finanziell schlechte Monate gehabt, klagte er, und deshalb sei er auf die Idee gekommen, das Teil wenigstens einmal auszuprobieren. Dies wären die einzigen Fälle gewesen, und er sei ja auch durch eine Unachtsamkeit gleich erwischt worden, räumte er recht zerknirscht ein.

Für den Klagevertreter war das Ganze recht unglaubwürdig. "Wenn man schon so ein geschicktes Ding hat, dann setzt man es doch auch ein", mutmaßte er und verglich es damit, dass es genauso so wäre, als würde man sich ein tolles Auto kaufen und es neun Monate in der Garage lassen, bevor man es ausprobiert. Beweisen konnte er seinen Verdacht jedoch nicht.

Dass der Automatenaufsteller bei dieser Art des manipulierten Abrechnungsverfahrens auch seine Geschäftspartner, die Wirte der vier Kneipen, übers Ohr gehauen hätte, das bestritt der Angeklagte ebenfalls vehement. Hier sei immer alles völlig korrekt gelaufen. Die Wirte hätten von der Manipulation zwar gewusst, dadurch selbst jedoch keinen finanziellen Schaden gehabt. In seltener Einheit wurde dies zumindest von den drei Horber Wirten im Zeugenstand bestätigt. Jawohl, sie kennen das Gerät – Richter Achim Ruetz zeigte jedem der Zeugen den Adapter – und sie wussten, dass der Angeklagte damit die Januar-Umsätze zu seinen Gunsten schönrechnen würde, gaben sie unumwunden zu.

Dass der Betrug überhaupt auffiel, ist Claudia Singer, der Leiterin der Horber Steuerabteilung, zu verdanken. Ihr fiel auf, dass der Angeklagte zwei identische Abrechnungsbögen, einmal im Original, einmal manipuliert, bei ihr abgab. Da man gerade beim Thema Vergnügungssteuer immer recht wachsam sei und gleichzeitig eine Warnung der Polizeidirektion Offenburg vor eben diesen Abrechnungs-Adaptern ins Rathaus flatterte, habe man die Freudenstädter Polizei eingeschaltet.

Aufgrund dieses Anfangsverdachtes wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt und der Adapter auch vom Angeklagten sofort herausgegeben, berichtete Michael Klumpp, der die Ermittlungen leitete.

Aufgrund dieser Beweislage forderte die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 15 000 Euro. Der Rechtsanwalt des Angeklagten erachtete diese Strafe als viel zu hoch. Gerade vor dem sehr schwachen finanziellen Hintergrund seines Mandanten, der sein Geschäftskonto nach eigenen Angaben 24 000 Euro im Minus hat, sei eine so hohe Geldstrafe kontraproduktiv.

Mertens, der seinen Mandanten als nicht sonderlich raffinierten Täter charakterisierte und dessen "einziger Fehlschuss auch gleich nach hinten losging", plädierte auf eine mildere Strafe. Richter Achim Ruetz verhängte letztendlich ein Jahr Freiheitsentzug auf Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro.