Die Holcim-Seilbahn in Dotternhausen Foto: Visel

Die befristete Betriebserlaubnis für die Anlage mit dere Auflage zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit bleibt bestehen.

Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitgeteilt hat, darf die Firma Holcim ihre Seilbahn in Dotternhausen abends wieder bis 22 Uhr

betreiben. Die Holcim habe die am RP angesiedelte Landesbergdirektion

darüber informiert, dass sie dadurch nur noch in Ausnahmefällen auf Samstage

ausweichen müsse. Die Firma habe angekündigt, dass an diesem Samstag

der Betrieb notwendig sei.

Zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärm durfte die Seilbahn seit

dem 29. Juni nur noch bis 20 Uhr fahren. Wie das RP mitteilt, konnte

Holcim nun nachweisen, dass zuletzt umgesetzte Maßnahmen zur

Reduzierung des Lärms erfolgreich waren. Auf Basis der Auswertung aktuell

vorliegender Lärmmessungen konnte die Landesbergdirektion die Beschränkung

des Abendbetriebs aufheben. Damit darf die Seilbahn an Werktagen wieder von

6 bis 22 Uhr fahren.

Fahrgeschwindigkeit bleibt reduziert

Auf die angeordnete Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit

auf 4,8 Meter pro Sekunde könne man weiterhin nicht verzichten, heißt es aus

dem RP. Allerdings darf Holcim dieses Tempo künftig auch morgens

zwischen 6 und 7 Uhr fahren. In dieser Stunde durften bislang nur Dienstfahrten

mit einer Geschwindigkeit bis zu zwei Metern pro Sekunde stattfinden. Im Vorfeld

der Entscheidung habe sich die Landesbergdirektion von der Landesanstalt für

Umwelt beraten lassen.

Betriebserlaubnis bis Ende Oktober befristet

Das RP weist darauf hin, dass die Betriebserlaubnis der Seilbahn weiterhin bis

einschließlich 29. Oktober befristet ist. Die jetzige Ausweitung der

Betriebszeit beeinflusse die Entscheidung über die endgültige Betriebserlaubnis

nicht. Für eine endgültige Betriebserlaubnis, wie sie Holcim beantragt

habe, müsse der von der Seilbahn verursachte Lärm weiter vermindert werden.

In den vergangenen Monaten hat das Unternehmen weitere Maßnahmen zur

Lärmminderung umgesetzt. Unter anderem wurde dabei eine akustische Kamera

eingesetzt, die der Ermittlung der Lärmursache dienen sollte.

In den nächsten

Tagen sind im Hinblick auf die endgültige Betriebserlaubnis weitere

Lärmmessungen vorgesehen. Nach deren Auswertung werde man wissen, ob

nach allen Anstrengungen die vorgegebenen Lärmrichtwerte zuverlässig

eingehalten werden, so das RP. Erst, wenn überzeugend nachgewiesen ist, dass

die Anlage die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, könne die Behörde eine endgültige

Betriebserlaubnis ohne Einschränkungen erteilen.