Der mögliche Anschluss des Hofstetter Außenbereichs an die öffentliche Wasserversorgung wird Hauptbestandteil des beauftragten Struktur-Gutachtens werden. Foto: Störr Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Strukturplan ist Posten im Wirtschaftsplan / Neue Leitungen wegen Dorfumgestaltung

Der Hofstetter Gemeinderat hat den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Wasserversorgung" verabschiedet. Der größte Posten wird das beauftragte Strukturgutachten sein, nach dessen Ergebnis sich die weiteren Investitionen richten werden.

Hofstetten. "Der größte Posten im Vermögensplan 2019 ist die Erneuerung der Wasserleitung von der Hauptstraße in Richtung Oberdorf", informierte Gemeindekämmerer Markus Neumaier. Diese werde aktuell im Zuge der Dorfumgestaltung verlegt, an Kosten sind 72 100 Euro eingeplant.

"Am Schneitbach": 25 200 Euro veranschlagt

Außerdem werde das Neubaugebiet "Am Schneitbach" um etwa drei Bauplätze erweitert, die Erschließungskosten seien mit 25 200 Euro veranschlagt. Außerdem müsse im Bereich "Lindengarten" ein Stück weit die Hauptleitung verlegt werden, die bisher unter einem Privat-Grundstück verläuft.

Die Kosten werden sich auf 6350 Euro belaufen. Zur Finanzierung wären die Abschreibungen und ein Kassenkredit von der Gemeinde in Höhe von 89 300 Euro eingeplant.

Der im Erfolgsplan ausgewiesene Verlust in Höhe von 7550 Euro sei als Ausgabe im Vermögensplan eingestellt und resultiere aus dem beauftragten Struktur-Gutachten. "In diesem Gutachen wird die gesamte Wasserversorgungs-Situation der Gemeinde auf den Prüfstand gestellt", erklärte der Kämmerer.

Schwerpunkt werde die Untersuchung von Anschluss-Möglichkeiten des Außenbereichs an die öffentliche Wasserversorgung sein. Durch Verlust würden teilweise die Gewinne aus den Jahren 2014 bis 2017 ausgeglichen.

Im Wirtschaftsplan wurde der Erfolgsplan mit Erträgen von 156 300 Euro und Aufwendungen von 163 850 Euro festgesetzt, der Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 126 300 Euro.

Die vorgesehene Kreditaufnahme beträgt 89 300 Euro und der Höchstbetrag der Kassenkredite ist auf 50 000 Euro festgesetzt. Der Schuldenstand des Eigenbetriebs wird am Jahresende 502 500 Euro betragen.

Die Ansätze im Erfolgsplan basieren auf vorangegangenen Jahren, so Markus Neumaier. Für das Jahr 2018 wurde eine neue Gebührenkalkulation für die Wasserverbrauchs-Gebühr erstellt. Der Gebührensatz von netto 1,95 Euro je Kubikmeter gilt für die Jahre 2018 und 2019. Ab 2020 ist eine neue Kalkulation vorgesehen.