Der Gemeinderat von Hofstetten hat in seiner Sitzung am Dienstag den 22. April als Tag für die Bürgermeisterwahl festgelegt. Die Stellenausschreibung erfolgt am 9. Februar. Foto: Gemeinde Hofstetten Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Die Bewerbungsfrist für die Stelle des Bürgermeisters beginnt am Fastnachts-Samstag

Mit Henry Heller tritt in Hofstetten dieses Jahr der letzte der Bürgermeister ab, denen bis zum Landrat der Ruf einer eingeschworenen "Kinzigtal-Mafia" vorauseilte. Der Gemeinderat hat nun die Formalitäten festgelegt. Kurios: Die Frist beginnt zur Fasent.

Hofstetten. Dabei ist er dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, den Wahltermin auf Sonntag, 22. April, festzulegen. Eine eventuell notwendige Zweitwahl wird dann am 13. Mai stattfinden.

Die Stellenausschreibung erfolgt am Freitag, 9. Februar, pflichtgemäß im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und außerdem im Amtsblatt der Gemeinde sowie den lokalen Zeitungen. Der Beginn der Einreichungsfrist wird auf Samstag, 10. Februar, festgelegt, das Ende auf Montag, 26. März, um 18 Uhr.

Auch in der Narrenzeit wird der Briefkasten täglich geleert

Gemeinderat Bernhard Kaspar (CDU) äußerte Bedenken wegen des Bewerbungsbeginns über Fastnacht. Das Rathaus sei geschlossen, die Reihenfolge des Bewerbungseingangs könne zeitlich eventuell nicht zugeordnet werden. Bürgermeister Henry Heller sagte die tägliche Überprüfung des Briefkastens und damit des Bewerbungseingangs zu.

Dem Gemeindewahlausschuss wird Heller kraft Amtes vorstehen, sein Stellvertreter ist Bernhard Kaspar. Beisitzer sind Bernhard Krämer (CDU), Elisabeth Kornmaier (FW), Hubert Kinast (CDU) und Arnold Allgaier (FW), deren Stellvertreter sind Wilhelm Uhl (CDU), Veronika Neumaier (FW), Stefan Schwendemann (CDU) und Peter Neumaier (FW). Schriftführer ist Hauptamtsleiter Martin Göhringer, sein Stellvertreter ist Kämmerer Markus Neumaier. Als Hilfskräfte wirken die Verwaltungsangestellten Elke Herr, Tanja Hetzinger und Jessica Matt mit.

Die öffentliche Vorstellung der Kandidaten wurde auf Dienstag, 10. April, festgelegt. Die genauen Modalitäten der Vorstellung werden zu einem späteren Zeitpunkt vom Wahlausschuss bestimmt.

Besoldung sorgt für Diskussion: Kommen Bewerber nur wegen des Geldes?

Eine Diskussion entspann sich um die Besoldung des neuen Bürgermeisters. Während Heller auf die personalunabhängige Stellenbewertung aufgrund der Einwohnerzahl und des Aufgabenumfangs verwies, sah Bernhard Kaspar "keine Notwendigkeit, das heute schon festzulegen". Weder bei A 14 noch bei A 15 müsse man am Hungertuch nagen und mit Bewerbern, für die allein das Gehalt ausschlaggebend sei, hätte er ohnehin Bauchweh. Arnold Allgaier fehlten Vergleichsmöglichkeiten zur sachgerechten Stellenbewertung und Bernhard Krämer hinterfragte die zeitliche Bindung der Gehaltseinstufung. Für Elisabeth Kornmaier stand fest: "Ich kann ohne weiteres A 15 zustimmen. Wir sollten den Neuen nicht von vorneherein abstufen. " Mit Fischerbach und Mühlenbach habe man vergleichbare Nachbargemeinden. Peter Neumaier befand: "Ich glaube nicht, dass wir weniger schwere Aufgaben zu lösen haben."

Dass die Einstufung für acht Jahre gilt und aufgrund der Einwohnerzahl keine höhere Einstufung als A 15 möglich sein wird, gab letzten Endes den Ausschlag. Mehrheitlich stimmte der Gemeinderat für die sofortige Festlegung der Besoldung und beschloss dann einstimmig die Bezahlung nach A 15.

Der Gemeinderat Hofstetten hat einstimmig die Bezahlung des neuen Bürgermeisters nach A15 beschlossen. Die rechtliche Grundlage für die Besoldung eines Bürgermeisters ist das Landeskommunalbesoldungsgesetz. Danach sind die kommunalen Beamten nach sachgerechter Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfang des Schwierigkeitsgrads des Amts in eine der in Betracht kommenden Besoldungsgruppen einzuweisen. Die maßgebende Einwohnerzahl vom 30. Juni des Vorjahrs beträgt in Hofstetten insgesamt 1769 Personen und fällt damit in die Gemeindegrößengruppe bis 2000 Einwohner. Für diese Größe ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters entweder nach A 14 (5808,53 Euro brutto) oder A 15 (6558,36 Euro brutto) anzuwenden. Bewertungskriterien hinsichtlich der Schwierigkeit im Amt können in Hofstetten in aktuellen und künftigen Projekten wie dem Breitbandausbau, der Umgestaltung der Hauptstraße, der auszubauenden Kinderbetreuung oder dem Erhalt der Infrastruktur gesehen werden.