Die Gemeinde Höfen will zusammen mit der Stuttgarter Kommunalentwicklung GmbH (KE) eine mögliche Bebauung des unteren Bereichs am Hengstberg zwischen der Wildbader und der Liebenzeller Straße prüfen. Das Bild zeigt einen Teilbereich des dafür in Betracht gezogenen Geländes. Foto: Ziegelbauer Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Gebiet am Hengstberg soll entwickelt werden / Vorkaufsrecht gesichert

Höfen. Die Gemeinde Höfen strebt die Erschließung weiterer Flächen für den Wohnungsbau an, und zwar auf einem Geländestreifen am Hengstberg oberhalb der bestehenden Bebauung entlang der Wildbader Straße und der Liebenzeller Straße. Dazu beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung ein satzungsmäßiges Vorkaufsrecht und stimmte einem von der Verwaltung vorgeschlagenen Vertrag über Beratungsleistungen bei der Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung (KE) mit Sitz in Stuttgart zu.

Der Grundstücksvorrat für Wohnbebauungen in Höfen ist knapp geworden. Als Beispiel für den derzeitigen Bau-Boom nannte Bürgermeister Heiko Stieringer, dass sich für einige wenige Bauplätze im Gebiet "In den Lauppenwiesen" bislang schon acht Interessenten gemeldet haben.

Eine Möglichkeit, in den nächsten Jahren Bauland zu erschließen, sieht die Gemeinde am Hengstberg. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beschloss der Gemeinderat einstimmig eine Satzung für ein Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde für die in die Planung einzubeziehenden Grundstücke. Betroffen davon sind die Flurstücke mit den Nummern 11/1, 11/2, 12, 13, 24, 25, 26, 27/2, 27/4, 27/5, 36/2, 46/1, 46/12 und 50/1.

Strategie- und Zeitplan

Die Bebauungsplanung soll im Rahmen des Paragrafen 13b Baugesetzbuch laufen. Dieser regelt die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren für die Entwicklung von Wohnbauflächen. Notwendig ist dafür eine Vorprüfung der Flächeneignung, die in einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes spätestens im November 2019 münden müsste, weil dieser spezielle Verfahrensweg zum 31. Dezember 2019 endet.

Zusammen mit der Gemeinde Höfen hat die KE einen Strategie- und Zeitplan entwickelt, nach dem mit der Erschließung des neuen Baugebiets im Sommer 2021 begonnen werden könnte. Dem Vertrag mit der Kommunalentwicklung über allgemeine Beratungs- und Betreuungsleistungen stimmte der Gemeinderat bei einer einzigen Stimmenthaltung zu.