Waldbrandgefahr: Die Geislinger Feuerwehr verhindert Schlimmeres. Foto: Oliver Schmid

Die anhaltende Hitze und Trockenheit lässt auch im Zollernalbkreis die Gefahr von Grasfeuern und Waldbränden steigen: Zum Wochenende gelten dafür laut Deutschem Wetterdienst die Stufe 4 beziehungsweise 3 von 5 – mittlere bis hohe Gefahr.

Auch in Baden-Württemberg hat es die ersten Brände aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit gegeben. Und am Donnerstagmorgen hat im Zollernalbkreis die Geislinger Feuerwehr gerade noch verhindert, dass die Flammen eines brennenden Autos auf den nahen, trockenen Wald übersprangen.

Es scheint, dass die Hitzewelle und die aus ihr erwachsenden Risiken 2023 noch früher begonnen hat als in den Vorjahren. Wie ist der Zollernalbkreis auf die Gefahr von Bränden in der freien Natur eingestellt?, fragte unsere Redaktion die Kreisverwaltung.

Ab welcher Gefahrstufe gelten höhere Sicherheitsregeln?

Grundsätzlich gilt in Wäldern vom 1. März bis 31 Oktober Rauchverbot. Ab Stufe 4 gelten erhöhte Sicherheitsregeln.

Welche Regeln genau?

Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Dazu kommt das Grillverbot.

Wer verbietet zu grillen?

Dafür spricht das Forstamt eine Empfehlung aus, öffentliche und fest eingerichtete Feuer- und Grillstellen im Wald oder in Waldnähe sofort zu sperren, bis sich die Wetterlage entspannt. Die Erfahrung zeigt, dass sich die die Kommunen im Zollernalbkreis an diese Empfehlungen halten. Einige werden oft schon vorher präventiv tätig und sperren die Grillstellen ohne die Empfehlung des Landratsamts. Die Entscheidung „Sperrung ja oder nein“ liegt in der Hoheit der Kommunen. Falls es aus Sicht der Forstbehörde notwendig würde, könnte das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen, um Sperrungen durchzusetzen.

Wie ist der Kreis auf großflächige Brände vorbereitet?

Die Feuerwehren im Zollernalbkreis sind, nicht zuletzt nach der intensiven und lehrreichen Waldbrandübung im vergangenen Jahr, auf ein solches Szenario vorbereitet und dafür auch ausgerüstet. Eine grundlegende Maßnahme war die Erarbeitung eines Waldbrand-Konzepts, das für einen solchen Fall das Vorgehen und die Zusammenarbeit der Feuerwehren im Landkreis untereinander sowie die Kooperation mit externen Kräften wie Löschhubschraubern beschreibt. Zudem wurde spezielle Ausrüstung beschafft, wie Wasserwerfer und Wasserbehältnisse. Durch ein gutes Waldwegenetz ist der bodengebundene Einsatz der Feuerwehren an fast allen Stellen unseres Kreises möglich.

Gibt es Gebiete wie Militärstandorte, die besonders geschützt werden müssen?

Teile des Truppenübungsplatzes der Bundeswehr in Stetten am kalten Markt liegen auf Meßstetter Gemarkung. Hier finden unter anderem Schießübungen der Bundeswehr statt. Die Bundeswehr verfügt über eine eigene Feuerwehr, die zuständig ist.

Was kann jeder zur Brandvermeidung beitragen?

Wald- und Flächenbrände entstehen oft aus Unachtsamkeit, zum Beispiel weggeworfene Zigarettenkippen, oder durch vorsätzliches Verhalten, also Brandstiftung. Bei hoher Wald- und Flächenbrandgefahr sollte folgendes beachtet werden: kein offenes Feuer in der freien Natur; nicht rauchen und keine Zigaretten wegwerfen; keine Flaschen oder Glasscherben einfach liegen lassen; Autos nicht über entzündlichem Untergrund wie trockenem Gras parken. Im Falle eines Wald- oder Flächenbrands sollte immer sofort unter 112 die Feuerwehr verständigt werden.

Ein Ausblick auf kommende Woche:

Bessern könnte sich die Gefahrensituation frühestens Anfang kommender Woche: Für Montag sind erste Regenschauer angekündigt, ab Dienstag werden Gewitter und damit größere Regenmengen erwartet.

Doch auch wenn es regnen sollte, wäre die Gefahr nicht gleich gebannt: Die Trockenheit auf den Wiesen und in den Wäldern kann durch etwas Regen nicht ausgeglichen werden. Dafür wäre eine deutlich längere Regenphase mit niedrigen Temperaturen notwendig.

Gefahrenindizes

Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) beschreibt das meteorologische Potential für

Der Graslandfeuerindex
(GLFI) beschreibt die Feuergefährdung von offenem, nicht abgeschattetem Gelände mit abgestorbenem Wildgras ohne grünen Unterwuchs. Auch er zeigt das witterungsbedingte Feuerrisiko in fünf Gefahrenstufen an.