Auf der Tagesordnung des Gemeinderats stand erneut die geplante Sanierung des Hetal-Areals in Alpirsbach. Foto: Sonja Störzer

Das Hetal-Areal stand erneut auf der Tagesordnung des Alpirsbacher Gemeinderats. Die Planung der Sanierung geht voran.

Die Alpirsbacher Verwaltung hatte zur jüngsten Gemeinderatssitzung Julia Model und Norina Flietel von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH eingeladen. Flietel gab zunächst eine Übersicht über den aktuellen Stand und die Ergebnisse des Sanierungskonzepts für das Hetal-Areal.

Außerdem informierte sie, dass bereits Angebote für den Abbruch des Gebäudes eingeholt worden seien. Dabei erläuterte Flietel, dass vor allem die Schadstoffgruppe der leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffe in den Bodenzonen Handlungsbedarf erfordere. Daraus resultierten Fragen: Ist eine Altlastensanierung überhaupt möglich und wenn ja, zu welchem Preis? Ist eine zusätzliche Sicherung der Altlasten möglich und wenn ja, wie teuer ist das? Wie hoch sind die Mehrkosten für eine altlastenangepasste Bebauung? Welche Nutzungsarten können auf dieser Fläche realisiert werden?

Sechs Brunnen für die Grundwasserüberwachung

Die Ergebnisse des Sanierungskonzepts wurden in zwei Varianten vorgestellt. Zur ersten Variante gehört der Bodenaustausch bis zur Grundwasseroberfläche, wodurch viel Aushubmaterial entstehen würde. Das wiederum würde hohe Entsorgungskosten mit sich bringen. Flietel sprach von Kosten von mindestens 1,32 Millionen Euro.

Zur zweiten Variante gehört der Austausch nur im Oberflächenbereich von einem Meter, wobei bei beiden Varianten das Wasser abgepumpt und geprüft werden müsse. Die Kosten für diese Variante liegen bei 880 000 Euro.

Wie Flietel erläuterte, ist das Ziel dieses Konzepts eine Verschlechterung der Immissionen ins Grundwasser und von Einschränkungen bei der Nutzung zu vermeiden. Zum Grundwassermonitoring sollen sechs Brunnen bis etwa sechs Monate nach Abschluss der Baumaßnahmen beitragen. Die Kosten hierfür dürften bei 760 000 Euro liegen. Zum Abschluss gab Flietel noch einen Überblick zu den Fördermöglichkeiten.

Gutachten und Ausgleichsmaßnahmen sind förderfähig

Der Grunderwerb sei mit einem Zuschuss von bis zu 60 Prozent förderfähig. Auch entsprechende Gutachten sowie Ausgleichsmaßnahmen seien förderfähig, erklärte sie. Allerdings könnten die Kosten für das Sanierungskonzept und die Kosten für die Beseitigung der Altlasten nicht gefördert werden.

Zur Vergabe des Feuerwehrhauses schlug die Verwaltung ein zweigeteiltes Verfahren vor. Wie Bürgermeister Michael Pfaff erläuterte, könne sichergestellt werden, dass die Fristen eingehalten werden können. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen dann in der Septembersitzung dem Gemeinderat vorgestellt werden.

Beginn der Grundstücksverhandlung

In einer nichtöffentlichen Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, in die Grundstücksverhandlung mit dem Eigentümer einzutreten und die Belange hinsichtlich der Kontaminierung vorzubringen. Es wurde zudem die Aufstockung beschlossen, beziehungsweise die Neuantragstellung der Fördermittel für das Sanierungsgebiet und auch das notwendige Verfahren für die Antragstellung der Fördermittel für ein Feuerwehrhaus.