Fünf türkischstämmige Männer haben einen gambischen Asylbewerber verprügelt, weil er die Freundin eines Angeklagten belästigt haben soll (Symbolbild). Foto: sb

Freundin von Angeklagtem fühlte sich von Gambier belästigt. Gruppe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Hechingen - Fünf türkischstämmige Männer wurden vor dem Hechinger Landgericht wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Ihnen wurde vorgeworfen, einen gambischen Flüchtling verfolgt und verprügelt zu haben.

Der Ausgangspunkt des Tumults zwischen der türkischen Gruppe und einem gambischen Flüchtling war der Versuch des Afrikaners, mit der Freundin eines Angeklagten Kontakt aufzunehmen. Am Hechinger Bahnhof habe er sie mit "Hallo" angesprochen, worauf sie ihm mit "Hallo" geantwortet habe, so der Afrikaner vor Gericht. Danach habe er zu ihr gesagt: "Let’s Go". Damit wollte er sie auffordern, ein paar Schritte mit ihm und seinem Freund zu gehen. Er habe auch den Arm nach ihr ausgestreckt, sie aber nicht berührt, betont der junge Mann vor Gericht.

Freund mobilisiert Brüder, Vater und Kumpels

Das kam bei dem jungen Mädchen aber als Belästigung an. Sie erzählte ihrem Freund, der sie am Bahnhof abholte, dass die Situation für sie sehr unangenehm gewesen sei. Der Freund des Mädchens rief seinen Bruder an und berichtete von einer Belästigung und gar von dem Versuch, das junge Mädchen zu entführen. Der Bruder berichtete dies seinem Vater und gemeinsam beschlossen sie, aktiv zu werden und den Mann zu suchen, um die Situation zu klären.

Sie fanden ihn zunächst bei der Kupferpfanne, wo sie ihn zur Rede stellten. Von dort ist er dann vor ihnen geflüchtet. Zwei weitere Freunde der Brüder schlossen sich der Gruppe an und zu fünft suchten und verfolgten sie den Afrikaner. Sie trafen ihn dann an der Löwenstraße und hielten ihn fest. Die Zeugen vor Gericht – Anwohner, die durch den Lärm auf den Vorfall aufmerksam wurden – sagten aus, dass alle fünf auf den Afrikaner brutal eingetreten haben. Sie riefen die Polizei.

Die Angeklagten selbst schilderten die Situation vor Gericht nicht aus ihrer Sicht, sondern schwiegen. Einer der Angeklagten ließ durch seinen Verteidiger im Verlauf des Prozesses verlesen, dass er dem Afrikaner einen Faustschlag verpasst habe. Mehr nicht. Immerhin ein kleines Geständnis.

Bewährungsstrafe und Sozialstunden

Die Verteidigung argumentierte, dass der Afrikaner "nur" Verletzungen am Auge davontrug. Obwohl diese durchaus schwer waren. Die Verteidiger hatten aber Zweifel an handfesten Beweisen, welche die Taten ihrer Mandanten belegen. Die Richterin ging dennoch von einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung aus, auch wenn sie einräumte, dass es noch "Fragezeichen" gebe.

Sie verurteilte die Gruppe wie folgt: Die zwei Brüder müssen je einen individuellen Entschuldigungsbrief an den Afrikaner schreiben. Außerdem müssen sie ein soziales Training absolvieren und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Bei ihnen wurde Jugendstrafrecht angewendet.

Ihr Vater bekam acht Monate Freiheitsstrafe, die zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt sind. Er muss außerdem 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Die zwei Freunde bekamen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ebenfalls auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Auch sie müssen 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein spenden.