Nach der Tat erinnern Freunde am Tatort an den junge Mann. Foto: Huger

Bundesgerichtshof prüft bei Revision Entscheidung von Landgericht. Termin am 11. September.

Hechingen - War der tödliche Schuss an der Hechinger Staig am 1. Dezember 2016 Mord? Über diese Frage wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag, 11. September, in einer Revisionsverhandlung entscheiden.

Hinter verschlossenen Türen werden sich dann Richter zusammensetzen und überprüfen, ob die Urteile in diesem Mordfall aus rechtlicher Sicht fehlerfrei getroffen wurden.

Umut K. war damals im Zusammenhang mit Streitereien um einen missglückten Drogenhandel an der Hechinger Staig aus einem Auto heraus direkt ins Herz geschossen worden. Die beiden Autoinsassen, Calogero S. und Carmelo B. wurden schnell identifiziert, im Gerichtsverfahren war strittig, wer geschossen hat und ob der Partner von den Plänen gewusst hatte.

Auf Grundlage von Indizien kam die Jugendkammer des Hechinger Landgerichts zur Überzeugung, dass Calogero S. geschossen hat und Carmelo B. als Beifahrer in diese Tat eingeweiht und einbezogen war. Lebenslänglich Haft für Calogero S., neun Jahre Jugendstrafe für Carmelo B., so das Urteil, das am 18. Oktober 2017 vom Landgericht nach 15 Verhandlungstagen gesprochen wurde.

Anwalt des Schützen sieht nicht genügend Beweise

Der Anwalt des Schützen legte Revision gegen das Urteil ein, weil er nicht genügend Beweise für die Täterschaft sah, gegen die Strafe des Beifahrers beantragte die Staatsanwaltschaft Revision, weil dieser ihrer Ansicht nach als Erwachsener hätte beurteilt werden sollen.

Es sind also im Grunde zwei getrennte Entscheidungen, die der Bundesgerichtshof zu treffen hat. Finden sich dort keine gravierenden Einwände gegen die Urteile des Hechinger Landgerichts, wären sie rechtskräftig. Das Urteil könnte aber auch Rechtsfehler in Teilen feststellen. Dann müsste über diese Aspekte noch einmal in öffentlicher Verhandlung in Hechingen entschieden werden.

Käme der Bundesgerichtshof zur Auffassung, dass die Urteile gravierende Rechtsfehler aufweisen, könnten diese aufgehoben werden und es müsste eine erneute Verhandlung stattfinden.

Das Ergebnis der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof werden zunächst das Hechinger Landgericht und die Staatsanwaltschaft erfahren. Es kann aber über die Pressestelle des Gerichts eine Information über den "Tenor" des Urteils eingeholt werden.

Rechtskräftig ist in diesem Mordfall bereits das Urteil gegen den dritten Angeklagten. Der 38-Jährige hatte beim Drogenhandel eine wesentliche Rolle, für eine Beteiligung oder Mitwisserschaft am Mordplan aber fand die Staatsanwaltschaft keine Beweise. Er hat das auf drei Jahre und neun Monate Haftstrafe lautende Urteil akzeptiert und sitzt bereits in einer Justizvollzugsanstalt ein.

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