Im Verfahren wegen des tödlichen Schusses in Hechingen könnte die Anklage nun doch auf Mord lauten. Foto: SDMG / Maurer

War Schütze gleichgültig, wer getroffen wird? Ab 1. Juni werden 67 Zeugen und sechs Sachverständige gehört.

Hechingen - Im Verfahren wegen der tödlichen Schüsse an der Staig im Dezember 2016 könnte die Anklage nun doch auf Mord lauten. Das hat das Landgericht am Montag in einer Pressemitteilung erklärt.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Taten als versuchten Mord in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung eingestuft, da der Schütze aus dem fahrenden Auto heraus mutmaßlich nicht das Opfer treffen wollte, sondern einen Mann, der daneben stand.

Das Landgericht sieht das nun in einer Nuance anders. Es wäre auch eine Verurteilung wegen Mordes möglich, wenn der Schütze zwar auf jemand anderen schießen wollte, wenn er aber zugleich "damit rechnete, dass der nahe bei dem eigentlich anvisierten Opfer stehende Begleiter desselben getroffen werde könnte und ihm dies gleichgültig war".

67 Zeugen und sechs Sachverständige sollen in der Verhandlung, die am 1. Juni beginnt, gehört werden.