Nur 15 Euro Bargeld waren in dem Geldbeutel. Symbolbild. Foto: dpa

Raubüberfall: 23-Jähriger zu anderthalb Jahren Gefängnis und 500 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

Hechingen - Einen Schlag und mehrere Tritte, dann die Forderung nach Geld. Ein inzwischen 23-Jähriger wurde für diese Tat vom August 2014 nun zu anderthalb Jahren Gefängnis und 500 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

Das Gericht war am Ende überzeugt, dass der angeklagte Hechinger die Tat begangen hat. Zwar gebe es keine direkten Zeugen, die die Tat beobachtet hätten, dennoch seien die Indizien schwerwiegend. "Eines fällt auf, dass er sich sehr ungewöhnlich Verhalten hat", so Richter Ernst Wührl in der Begründung des Urteils.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Fall verhandelt wird. Beim ersten Versuch tauchte eine Zeugin nicht auf, daraufhin wurde die Sache vertagt. Auch in diesem Prozess erscheint erst der Angeklagte zu spät, dann lässt eine Zeugin auf sich warten.

Dennoch setzt sich Stück für Stück eine Geschichte zusammen: Der inzwischen 64-Jährige Hauptzeuge macht sich in der Tatnacht gegen 4 Uhr auf den Heimweg vom "Ochsen". Plötzlich trifft ihn ein Schlag, er geht zu Boden, wird getreten. Dann wird von ihm Geld verlangt. Er tut was ihm befohlen, gibt 15 Euro raus. Nur so viel Bargeld ist in seinem Geldbeutel. Das reicht dem Täter aber nicht, er will mehr. So plant der Täter mit den Karten des Opfers Geld abheben zu gehen. Doch der 64-Jährige fängt eine Diskussion an und weist darauf hin, dass bei der Bank überall Videokameras sind. Das scheint den Räuber zu überzeugen, er reißt den Geldbeutel an sich und macht sich in Richtung "Ochsen" davon.

Das Opfer schleppt sich nach Hause, mit Blutergüssen und unter erheblichen Schmerzen. Von dort ruft der 64-jährige Hechinger die Polizei. Diese rückt aus: zum Opfer und zur Gaststätte. Bei dem 64-Jährigen stellt die Polizei eine "sichtbare Alkoholisierung" fest. Dennoch kann eine vage Täterbeschreibung aufgenommen werden. Diese reicht aus: Vor dem "Ochsen" treffen die Polizisten einen zur Tatbeschreibung passenden jungen Mann, den Angeklagten.

Geldbeutel aus dem Fenster geworfen?

Der 23-Jährige verhält sich gegenüber den Beamten verdächtig. So sagt der Polizeihauptmeister aus: "Er ist nervös geworden." Der 23-Jährige schwankt und verlangt aufs Klo zu dürfen. Als er später pusten muss, werden 0,87 Promille Atemalkohol gemessen.

Die Beamten begleiten den jungen Mann aufs Klo. Nur eine Milchglasscheibe trennt sie von dem Angeklagten. Diese hindert sie nicht daran, etwas Ungewöhnliches festzustellen: Der 23-Jährige hat die ganze Zeit eine Hand am gekippten Fenster. Die Polizisten werden aufmerksam, sehen sich um. Draußen finden sie den Geldbeutel des Opfers, direkt unter dem WC-Fenster. Der Geldbeutel sei trocken gewesen, obwohl es in der Nacht geregnet habe.

Stützte sich der 23-Jährige nur am Fenster ab, um Halt zu finden? Das Gericht ist anderer Meinung: Der Angeklagte wollte den Geldbeutel loswerden und hat ihn aus dem gekippten Fenster geworfen.

Der Angeklagte hört während der Verhandlung nur aufmerksam zu, ein Geständnis gibt es von ihm nicht. Am Ende nimmt er das Urteil dann fast reglos hin. Es ist nicht die erste Gerichtsverhandlung für den gebürtigen Hechinger. Wegen einer früheren Tat musste der junge Mann bereits zwei Wochen in den Jugendarrest.