Recht und Gesetz: Die Staatsanwaltschaft Hechingen hatte im vergangenen Jahr viele Verfahren zu bearbeiten. Foto: Archiv

2018 die meisten Strafverfahren innerhalb von einem Monat abgeschlossen. Insgesamt 20.496 Verfahren.    

Hechingen - Mord, Drogenhandel, Tierquälerei, Einbruchsdiebstahl und Raub: Die Staatsanwaltschaft Hechingen war im vergangenen Jahr mit einigen besonderen Verfahren befasst. Insgesamt waren im vergangenen Jahr 20 496 Verfahren anhängig, etwas mehr als im Jahr davor.

Insgesamt wurden Ermittlungsverfahren gegen bekannte und unbekannte Täter, Strafvollstreckungsverfahren, Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, Rechtshilfeangelegenheiten und Gnadenverfahren bearbeitet.

Gegen bekannte Täter wurde in 10 375 Verfahren ermittelt, 2017 waren es 10 371. Der Anteil der Beschuldigten pro Ermittlungsverfahren betrug 1,161 und blieb damit im Vergleich zum Vorjahr (1,164) fast unverändert. Im vergangenen Jahr konnten durch die Staatsanwaltschaft Hechingen 10 164 Verfahren abgeschlossen werden, also fast so viele, wie neu eingegangen sind. 74 Prozent der Verfahren wurden eingestellt.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug im vergangenen Jahr 59,26 Tage. Der größte Teil der Verfahren, nämlich 53,4 Prozent, wurde innerhalb eines Monats erledigt, weitere 20,66 Prozent waren maximal ein bis zwei Monate anhängig, weitere 9,72 Prozent zwischen zwei und drei Monaten. Zwischen vier und sechs Monaten waren 9,46 Prozent der Verfahren in Bearbeitung, zwischen sieben und zwölf Monaten 5,03 Prozent. Länger als ein Jahr haben nur 1,73 Prozent der Verfahren gedauert. 1650 Verfahren waren Ende 2018 noch offen. Jeder Staats- und Amtsanwalt hatte im vergangenen Jahr im Durchschnitt 788 Ermittlungsverfahren auf dem Tisch.

Besondere Fälle

Einige Verfahren sind auf besonderes öffentliches Interesse gestoßen. Darunter war zweifellos das Tötungsdelikt im April in Winterlingen. Der Ehemann der Getöteten ist von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hechingen im Oktober zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte, der weiterhin in Untersuchungshaft sitzt, Revision eingelegt hat.

Nachdem im März 2017 ein Drogenhändlerring zerschlagen worden war, der in großem Stil Marihuana und Kokain von einer albanischen Organisation bezogen und vermarktet hatte, waren acht Festnahmen erfolgt. Die Verfahren wurden vorwiegend im vergangenen Jahr vor dem Landgericht Hechingen verhandelt. Freiheitsstrafen zu sieben Jahren wurden verhängt, 60 Kilogramm Marihuana und einige Hundert Gramm Kokain wurden sichergestellt. Nach Raubüberfällen auf ein Spielkasino in Bisingen, eine Tankstelle in Geislingen sowie ein Spielcasino in Tübingen wurde ein Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren sowie zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wegen des Vorwurfs, im Bereich Albstadt eine Hündin mehrfach mit einem Holzstab geschlagen zu haben, wurde durch die Staatsanwaltschaft Hechingen Strafbefehlsantrag gestellt. Der Strafbefehl mit einer Geldstrafe von insgesamt 2700 Euro sowie einer tierschutzrechtlichen Einziehung des Hundes und einem Hundehalteverbot für drei Jahre ist rechtskräftig. Die Hündin konnte mittlerweile an neue Besitzer vermittelt werden.

Im Rahmen von aufwendigen Ermittlungen gelang es, fünf südosteuropäische Täter zu identifizieren, die bandenmäßig unter anderem im Zollernalbkreis Einbrüche in Firmengebäude begangen hatten. Die Übeltäter mussten Haftstrafen zwischen vier und fast sieben Jahren antreten.

Durch umfangreiche Ermittlungen gelang es zudem, gegen drei Täter Haftbefehle zu erwirken, die in den Landkreisen Sigmaringen und Zollernalb zahlreiche Wohnungseinbrüche begangen hatten. Sie wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Zudem konnten fünf Täter ermittelt werden, die unter anderem in den Landkreisen Zollernalb und Sigmaringen zahlreiche Einbrüche in Schulgebäude begangen hatten. Sie wurden zu Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Außerdem wurde teilweise die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Wegen des Vorwurfs von Überfällen auf Einkaufsmärkte und ein Spielcasino unter anderem im Zollernalbkreis und dem Landkreis Sigmaringen gelang es der Staatsanwaltschaft Hechingen, fünf Täter zu ermitteln und gegen vier davon Haftbefehle zu erwirken. Das Landgericht hat Haftstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung bis zu sieben Jahren und sechs Monaten verhängt. Gegen vier Angeklagte ist das Urteil rechtskräftig, der Fünfte hat Revision eingelegt.

In enger Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Konstanz wurden außerdem im Bereich Sigmaringen umfangreiche und "konsequente Ermittlungen" gegen straffällig gewordene Asylbewerber geführt. Insbesondere gegen wiederholt strafrechtlich auffällige Flüchtlinge konnten Haftbefehle erwirkt und die Tatverdächtigen in Untersuchungshaft genommen werden.