Gewerbsmäßige Schwarzarbeit von polnischen Pflege- und Haushaltskräften.

Hechingen - Gewerbsmäßige Schwarzarbeit: Wegen Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilte das Amtsgericht Hechingen am Montag einen privaten Arbeitsvermittler.

Der gelernte Versicherungskaufmann hatte in seiner Hechinger Firma von 2005 bis 2008 polnische Pflege- und Hilfskräfte an Haushalte in Deutschland vermittelt. Dabei hatte er für die Beschäftigten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 47 000 Euro Arbeitgeberanteil und rund 50  000 Euro Arbeitnehmeranteil unterschlagen, so die Staatsanwaltschaft.

Zu Beginn der Verhandlung fragte Richterin Andrea Keller den 40-jährigen Angeklagten, wo seine Verteidigerin bleibe. Darauf erwiderte der Mann, er könne sie sich nicht leisten, da seine Firma sich gerade im Insolvenzverfahren befinde.

Rund 30 Frauen aus Polen waren seit 2005 bei dem ebenfalls polnischstämmigen Unternehmer beschäftigt. Dass er sie als Arbeitnehmer hätte anmelden müssen, wollte der 40-Jährige nicht gewusst haben. "Die Frauen waren alle selbstständig. Zumindest bin ich damals davon ausgegangen", sagte er.

Dagegen sprechen die Arbeitsverträge zwischen ihm und den Beschäftigten, die zwar als "Freier-Mitarbeiter-Vertrag" betitelt sind, in denen aber von einem "Arbeitsverhältnis" die Rede ist. Auch enthalten sie viele Einschränkungen für die Arbeitnehmer, die auf eine abhängige Beschäftigung hindeuten. Auf die Frage der Richterin, ob er die Verträge selbst gelesen habe, antwortete der Angeklagte: "Nicht richtig." Sein damaliger Geschäftspartner habe die Verträge aufgesetzt.

Damals sei die Sozialversicherung für Selbstständige noch nicht verpflichtend gewesen, argumentierte er zudem. Er habe die Frauen – in dem Glauben, sie seien selbstständig – jedoch darüber aufgeklärt, dass die Möglichkeit der Versicherung bestehe. "Ich bin ja Versicherungskaufmann. Die konnten eine Versicherung bei mir abschließen."

Alleinerziehender Vater

Dass sein Handeln aus heutiger Sicht falsch war, gab er jedoch ohne Umschweife zu. In ihrem Urteil folgte Richterin Keller der Empfehlung des Staatsanwalts und verhängte eine einjährige Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit. Da der alleinerziehende Vater einer kleinen Tochter Hartz IV-Empfänger ist und dazu noch hoch verschuldet, sah sie von einer Wiedergutmachung des Schadens zunächst ab.

Dafür soll der Mann unter Aufsicht eines Bewährungshelfers bis Ende Oktober gemeinnützige Arbeit in dem Projekt "Schwitzen statt Sitzen" leisten.