Starke Polizeipräsenz am Eingang in den Gerichtssaal: Erneut geht es um die geplante Bliutrache nach dem Mord an Umut K. Foto: Reich Foto: Schwarzwälder Bote

Prozess: Bruder des getöteten Umut K. wollte Handgranaten in Werkstatt werfen

Am zweiten Verhandlungstag der Neuauflage des Hechinger Blutracheprozesses ist es vor allem um die Hintergründe der beiden Angeklagten gegangen. Dabei machten einige Zeugen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch oder erschienen gar nicht erst.

Hechingen. Im Prozess um die zwei Männer, die den Mord an Umut K. im Dezember 2016 rächen wollten, wurden am Freitag die Biografien der beiden durchleuchtet. Beide können auf ein langes Vorstrafenregister zurückblicken, unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung. So hat der Hauptangeklagte, der Bruder des erschossenen Unmut K., im Dezember 2013 den Netto-Markt in Hechingen überfallen. Das Ergebnis: 200 Euro Beute und drei Jahre Jugendstrafe.

Im Jahr 2018 wurde er vom Landgericht Karlsruhe zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis wegen versuchter schwerer Brandstiftung verurteilt. Gemeinsam mit vier Mittätern hatte er im April 2017 Molotow-Cocktails auf eine Moschee in Weil am Rhein geworfen. Die Brandbomben zerschellten jedoch an der Außenwand und konnten kein Feuer im Inneren des Gebetshauses entfachen. Die Bande filmte die Aktion und stellte das Video auf eine Homepage der kurdischen Arbeiterpartei PKK als Fanal gegen die türkische Anti-Kurden-Politik. Momentan sitzt er in Haft und wird aus dem Gefängnis mit Fußfesseln in den Gerichtssaal gebracht. Im Rahmen einer Telefonüberwachung zu dieser Tat erfuhren die Ermittler davon, dass der Angeklagte zusammen mit seinem Kumpel, der jetzt mit ihm in Hechingen vor Gericht steht, geplant hatte, den Mord an seinem Bruder zu rächen. Dazu wollte er Handgranaten in die Werkstatt des Onkels des Mörders in Burladingen-Hausen werfen und mit einer Kalaschnikow auf das Haus schießen. Der Freund sollte als Mittelsmann die Waffen von einem Bekannten in Ludwigsburg besorgen. Dieser Mittelsmann verweigerte die Aussage.

Nachdem das Duo am 1. August 2017 in Freiburg und Reutlingen festgenommen worden war, beteuerte der Freund, er habe niemals wirklich vorgehabt, Waffen zu beschaffen. Vom Hauptangeklagten habe er lediglich das Geld genommen, weil er es für sich und seine schwangere Verlobte gebraucht habe. Wegen ihr wolle er sein Leben ändern, habe sich von seinen alten Bekannten losgesagt. Über den Verwendungszweck des Geldes machte er unterschiedliche Angaben. Einmal sagte er, er habe es für einen Kurs für seine Freundin gebraucht, ein anderes Mal, er habe sich dafür Kleidung gekauft, sei zum Frisör und ins Solarium gegangen.

Die Verlobte, die inzwischen das Kind auf die Welt gebracht hat, war vorgeladen, erschien jedoch nicht – was die Angeklagten mit Grinsen quittierten. Sie wurde zu drei Tagen Haft oder 300 Euro Strafe verurteilt.

Am nächsten Verhandlungstag, am Freitag, 3. Mai, 9 Uhr, im Saal 168 des Hechinger Landgerichts, wird die Frau polizeilich vorgeführt.