Das Foto zeigt die beiden groß gewachsenen Bäume und den Hasel auf der unbebaubaren Fläche an der Grenze zu den Kleingärten sowie einen Walnuss, für die kein Erhaltungsgebot festgelegt wurde. Foto: Nabu Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Kritik an Plan für die Klostersteige

Hechingen. Enttäuscht zeigte sich der Nabu-Vorstand über die Behandlung der Naturschutzbelange im bisherigen Planungsverfahren. Wie Gert Rominger, der für das Naturschutzbüro Zollernalb eine ausführliche Stellungnahme gefertigt hatte, in der jüngsten Vorstandssitzung berichtete, hätte der Naturschutz im Bauausschuss bis auf eine Wortmeldung von Almut Petersen keine Rolle gespielt.

Dabei würde die Beseitigung von vielen Bäumen und die Bebauung innerhalb einer mehr als 1600 Quadratmeter großen Teilfläche die artenschutzrechtliche Bedeutung des bislang städtischen und als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen Gesamtgrundstücks erheblich beeinträchtigen. Mit zwei Naturdenkmalen und dem Klostergarten St. Luzen bilde dieser Bereich – insbesondere im Hinblick auf die kommende Killberg-Bebauung – ein wichtiges innerstädtisches Biotop, hatten die Naturschützer in ihrer Stellungnahme argumentiert.

Die Begründung, es handle sich um eine gegenüber neuen Baugebieten vorzuziehende "Nachverdichtung", gelte hier nicht, da diese sich vor allem auf private, baureife Grundstücke beziehe und keinesfalls auf die Umwidmung öffentlicher Grünflächen und Biotope. Zudem diene die Errichtung eines einzelnen Wohngebäudes auf solch großer Fläche nicht wirklich dieser Zielsetzung.

Auch die einzelnen Vorschläge und Kritikpunkte seien unerörtert und unberücksichtigt geblieben, so etwa, dass der "freien Aussicht wegen" die beiden stattlichen Bäume im unteren Gartenbereich beseitigt werden dürften und die Eingrünung entlang der Grenzen nur unvollständig bliebe. Wichtige Naturschutzbelange würden hier zugunsten eines einzelnen privaten Bauwilligen zurück gestellt werden, lautet das Resümee der Naturschützer.