Ein junger Mann sprüht ein Herz mit den Initialen von ihm und seiner Freundin an die Wand. Dass dies nicht erlaubt ist, will er nicht gewusst haben. (Symbolfoto) Foto: Woitas

Herz mit Initialen über vier Etagen ins Parkhaus gesprüht. "Ich wusste nicht, dass es verboten ist."

Hechingen - Auch ein Liebesbeweis kann teuer werden: Diese Erfahrung hat ein 23-Jähriger Hechinger mit syrischen Wurzeln am Mittwoch im Amtsgericht gemacht. Im Januar hatte er im Parkhaus Neustraße ein silbernes Herz mit den Anfangsbuchstaben seines Namens und dem seiner Freundin an die Wand gesprüht. Auf vier Etagen war er zu Gange.

400 Euro muss er für diese Straftat nun bezahlen. Doch wirklich einsichtig zeigte er sich zunächst nicht. Darum hatte der junge Mann auch Einspruch gegen eine Zahlungsaufforderung eingelegt, die er bereits vom Gericht bekommen hatte. "Ich wusste nicht, dass es verboten ist", meinte er.

Ob es denn in Syrien erlaubt sei, Graffiti zu sprühen, wollte der Richter wissen. Darauf meinte der junge Mann, dass er es nicht wisse, er glaube aber schon. Im Parkhaus seien außerdem schon viele andere Graffiti gewesen, sodass er dachte, es sei erlaubt.

Seine Aktion sei spontan gewesen. Er habe sich daran erinnert, dass er oft mit "seiner Liebe" im Parkhaus gewesen war. Der Schaden sei zudem inzwischen behoben. Ein Bekannter des Mannes hat die Bilder im Parkhaus übermalt. Das konnte der Mann auch mit Handyfotos beweisen.

Doch bereits als er damals bei seiner Tat erwischt worden war, hatte ihm ein Polizeibeamter gesagt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Und so kam es auch. der Richter begründete, dass es nur dann keine Straftat sei, wenn der Irrtum hätte nicht vermieden werden können. In diesem Fall hätte der junge Mann sich jedoch einfach vorher kundig machen können, ob Graffiti an öffentlichen Gebäuden erlaubt sind.

Der junge Mann hatte letztlich ein Einsehen und zog seinen Einspruch zurück. Kurios: Das tat der Mann jedoch nur, weil die Strafe sonst wohl höher ausgefallen wäre. Denn beim Schuldspruch, den der 23-Jährige zuvor erhalten hatte, war man bei dem Angeklagten von einem Einkommen von 300 Euro ausgegangen. 40 Tagessätze von je zehn Euro sollte er bezahlen, die besagten 400 Euro.

Vor Gericht gab der 23-Jährige aber an, dass er ein Einkommen von ungefähr 1400 Euro im Monat habe. Dadurch hätte sich der Tagessatz erhöht. Zwar wäre die Anzahl der Tagessätze aufgrund seiner Wiedergutmachung der Tat wohl gesunken, der Gesamtbetrag hätte sich nach Rechnung des Richters aber ungefähr verdoppelt.

"Es ist wirtschaftlich am sinnvollsten, wenn sie den Einspruch zurückziehen", erklärte der Richter. Das tat der junge Mann schließlich und auch die Staatsanwältin erklärte sich mit diesem Vorgehen einverstanden. So blieb es beim bereits geforderten Betrag von 400 Euro.