Mit einem gefüllten Kotbeutel wollte ein Hundebesitzer in Hechingen gegen einen Bußgeldbescheid protestieren. (Symbolbild) Foto: dpa

Hundebesitzer wegen Beleidigung zu Geldstrafe verurteilt. Mann wollte mit Aktion gegen Bußgeldbescheid protestieren.

Hechingen - Einen vergleichbaren Fall hat es wohl noch nicht gegeben: Einen Hundekotbeutel – mit Erde gefüllt – hatte ein Mann aus Hechingen im Rathaus auf den Tresen gelegt. "Für den Bürgermeister", sagte er dabei. Genau dadurch stufte der Richter den Vorgang letztlich als persönliche Beleidigung ein.

Verhandelt wurde der Fall am Donnerstagmittag im Hechinger Amtsgericht. An den besagten Beutel war ein Schreiben getackert, indem der Mann seinen Unmut über einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen den Leinenzwang kundtat.

Der Anwalt des Angeklagten versuchte in der Verhandlung zu relativieren: "Es ging in keiner Weise darum, jemanden persönlich anzugreifen." Er habe nur "pointiert" seinen Unmut bezüglich des Bußgeldes ausdrücken wollen. Zudem sei das Schreiben nicht an den Bürgermeister adressiert gewesen.

"Hat mich angeekelt"

Als einzige Zeugin wurde die Vorzimmerdame des Bürgermeisters vernommen. Sie habe eindeutig gehört, dass der Mann bei der Abgabe des Beutels samt Schreiben "Für den Bürgermeister" gesagt habe. "Was war das für ein Gefühl, den Beutel anzufassen?", fragte der Richter. "Es war etwas drin. Es hat mich etwas angeekelt", sagte die Zeugin. Sie habe den Beutel in den Mülleimer geworfen und der Hausmeister habe den Müll dann entfernt.

Bürgermeister Hahn äußerte sich nur indirekt zu dem Vorfall. Der Richter verlas dessen Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Darin hieß es unter anderem: "Ich muss mir auch als Bürgermeister nicht alles gefallen lassen". Er sehe eine Herabwürdigung seiner Person. So sah die Sache auch der Staatsanwalt.

Als Beispiel für eine wortlose Beleidigung führte er den "Stinkefinger" an. Man könne jemandem auch ohne Worte zu verstehen geben, was er ist – in diesem sei das "auf Deutsch Scheiße". Hier sei "eine Grenze weit überschritten" worden. Er forderte als Strafmaß 20 Tagessätze à 30 Euro.

Der Rechtsanwalt argumentierte dagegen, dass es mitnichten so sei, dass der Bürgermeister mit dem Bußgeldbescheid nichts zu tun habe. Er sei der Leiter der Verwaltung. Gegen die richtete sich der Groll des Mannes. Der Angeklagte habe außerdem in seinem Schreiben "sachlich dargestellt, dass er den Bußgeldbescheid nicht richtig findet". Man befinde sich eher im Bereich "einer möglichen Taktlosigkeit". Er forderte Freispruch.

Der Richter war jedoch mit der Forderung des Staatsanwaltes einverstanden. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt und hat die Kosten der Verhandlung zu tragen. "Sie wollten Herrn Hahn beleidigen", sagte der Richter. Die Tat lasse keine andere Assoziation zu. Weiter hätte der Mann sein Schreiben direkt an den zuständigen Bereich im Rathaus abgeben können. Der Richter halte das Strafmaß daher eher als "zu niedrig" angesetzt.