Gutachter sagen im Verfahren gegen 54-Jährigen aus, der sechsjährige Nachbarstochter missbraucht haben soll.

Hechingen - Im Verfahren gegen den 54-Jährigen, der über Jahre hinweg die kleine Nachbarstochter missbraucht haben soll, sind am Mittwoch die Gutachter gehört worden.

Während der Angeklagte bereits am vergangenen Verhandlungstag einige Vorwürfe eingeräumt hatte, streitet er weiterhin die schwersten Vorwürfe ab.

Ihm wird vorgeworfen, vor vielen Jahren mit dem damals sechsjährigen Mädchen, das mit seiner eigenen Tochter befreundet war, über einen längeren Zeitraum Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Er hatte gestanden, dass es einige Streicheleinheiten mit dem Mädchen gegeben hatte.

Die Nachbarstochter habe wohl oft und gerne – nicht selten auch nackt – neben dem Mann im Ehebett geschlafen. Zu weiteren sexuellen Handlungen sei es aber nicht gekommen, behauptet der Angeklagte und widerspricht dabei in einigen Punkten den sehr konkreten und zum Teil bizarren Ausführungen des Opfers. Zudem räumte er ebenfalls den Besitz von kinderpornografischen Bildern ein.

Am Mittwoch wurden nun als Zeugen der Ex-Freund der Klägerin und der Therapeut des Beschuldigten vernommen. Nach Aussagen des Ex-Freundes sei die 23-Jährige während deren Beziehung zum Teil nachts unter Tränen aufgewacht und habe sich zeitweise nicht mehr getraut, das eigene Haus durch die Vordertür zu verlassen.

Bei der Befragung des Reutlinger Psychologen stellte sich heraus, dass sich der Angeklagte bereits im Februar 2015 an ihn gewandt hatte und seitdem in Behandlung ist, um mit der Belastung durch das Strafverfahren fertig zu werden.

Im psychologischen Gutachten der jungen Frau durch eine Sachverständige ging es um die Glaubwürdigkeit der Klägerin. Zwar habe sie die ausreichende "Lügenkompetenz", um eine solche Geschichte zu erfinden, sagte die Psychologin. Es sei jedoch unwahrscheinlich, dass sie die Unwahrheit gesagt habe.

Ähnliches war vom psychiatrischen Gutachter zu hören. Dieser vermutete zwar bei dem 54-Jährigen eine "phasenweise Tendenz zur Pädophilie", konnte aber keine tief gehenden Störungen feststellen – was den Beschuldigten voll schuldfähig macht. Er glaube dem Mann aber auch, dass es nie über Streicheln und Kraulen hinausgegangen sein soll, sagte der Gutachter.

Eine äußerst schwierige Entscheidung also für das Gericht. Die Plädoyers wurden am gestrigen Mittwoch noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Das Urteil soll am heutigen Donnerstag verkündet werden.