Diese Wohnung hatte der Angeklagte in Brand gesetzt. Dafür muss er drei Jahre hinter Gitter. Foto: Stopper

52-jährigem Angeklagten drohten bis zu 15 Jahre Haft. Urteil fällt vergleichsweise milde aus.

Hechingen - Im Prozess gegen den 52-jährigen Angeklagten, der am 4. Oktober vergangenen Jahres seine gemietete Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Brand gesteckt hat, ist das Urteil gefallen. Der Mann wird zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Bereits am ersten Verhandlungstag hatte er den Tatbestand eingeräumt. Er habe mehrere Brandnester gelegt und diese mithilfe von flüssigem und festem Brandbeschleuniger angezündet. Daraufhin verließ er die Wohnung – all das in den Morgenstunden des Dienstags. Seinem Geständnis fügte der 52-Jährige jedoch hinzu, er habe lediglich seine eigenen Möbel verbrennen wollen, nicht die Wohnung oder gar das gesamte Haus.

Dieser Argumentation folgte das Gericht vor allem aus einem Grund nicht bei der Urteilsfindung. Für die Entsorgung der eigenen Möbel hätte man eine deutlich weniger gefährliche Methode wählen können, so der Richter in seiner Begründung. Am Ende gab es keinen Zweifel, das Strafmaß für einen schweren Fall der Brandstiftung anzusetzen und nicht – wie vom Verteidiger gefordert – lediglich für eine versuchte Brandstiftung.

Der Angeklagte, der vor einigen Jahren wegen nicht erbrachter Unterhaltszahlungen an seine Kinder bereits sieben Monate im Gefängnis verbrachte, wird nun für drei Jahre erneut hinter Gitter wandern. Neben seiner löchrigen Argumentation fielen bei dem Entscheidungsprozess auch der hohe Schaden von insgesamt 65 000 Euro und die Tatsache, dass er die Gefährdung anderer Bewohner des Hauses "billigend in Kauf genommen" hat, negativ ins Gewicht.

Der 52-Jährige nahm das Urteil ohne sichtbare emotionale Reaktion hin. In Absprache mit seinem Verteidiger kündigte er bereits wenige Augenblicke danach an, keinen Einspruch einlegen zu wollen.