Foto: Stopper

Landratsamt findet keine Beanstandungen gegen Biogas-Betrieb. Viele Beschwerden.

Hechingen - "Im Märzen der Bauer die Rösslein einspannt...", die Zeit, als dieses Lied entstand, ist lange vorbei. Heute wird Gülle per Sattelschlepper zu den Feldern transportiert. Auch wenn mancher Laie staunt: Das ist alles ganz legal.

Gleich mehrere Beschwerden gingen in den vergangenen Wochen in unserer Redaktion ein. Sie betrafen den Butzenwasen, ein großes Wiesengelände rechts von der B 27, wenn man in Richtung Tübingen auf Höhe von Bodelshausen fährt. Dort kippe ein Biogas-Betrieb aus Kusterdingen in großen Mengen Gülle auf die Wiesen, beziehungsweise jene Flüssigkeit, die nach der Vergärung im Biogas-Reaktor halt so übrig bleibt. Von "Güllebombern" war gar die Rede.

Kern der Proteste an unsere Redaktion war aber nicht der Gestank. Gülle ausfahren ist halt seit Jahrhunderten Begleiterscheinung einer ländlich geprägten Gegend, da haben sich die meisten dran gewöhnt. Die Proteste zielten auf einen anderen Punkt ab: Zu dieser Jahreszeit habe das Pflanzenwachstum noch gar nicht eingesetzt, folglich könne die Gülle als Dünger nicht vom Boden aufgenommen werden und werde beim nächsten stärkeren Regen in Richtung Bächlein geschwemmt und letztlich in den Neckar. Es wurde sogar von Gerüchten erzählt, die Kriminalpolizei würde hier bereits ermitteln.

Eine spontane Dienstfahrt an den Ort des Geschehens zeigte dann tatsächlich ein Bild, das überraschen kann: Mehrere Sattelschlepper mit großen Tankanhängern kurvten zu einem großen Silo, in dem die Brühe bis zum Ausbringen auf die Felder gespeichert wird. Sieht schon komisch aus. Durchaus mal ein Anlass, bei Behörden nachzufragen.

Als erstes gab Nina Furic, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums in Tuttlingen, Entwarnung. Es gibt keine kriminalpolizeilichen Ermittlungen in dieser Sache, nicht einmal formale Anzeigen beim Polizeirevier gingen ein. Informiert wurden die Beamten zwar schon, und tatsächlich fährt in solchen Fällen dann eine Streife an den möglichen Tatort. Und die Polizisten sind durchaus kundig in der Rechtslage zum Thema Gülle und Wiesendüngen, wie sie seit vergangenem Jahr in einer ganz neuen Verordnung festgehalten ist. Ihr Ergebnis: Im Butzengebiet läuft die Gülle ganz nach Vorschrift.

Und genauso äußerte sich auch das Landratsamt in Balingen, das bei Umweltverstößen in diesem Gebiet zuständig wäre.

Landratsamt findet keinerlei Beanstandungen

Landwirtschaftliche Aktivitäten wie diese würden tatsächlich überwacht, und das beziehe sich auch auf die Qualität der Gewässer in einem Gebiet, aber im konkreten Fall auf Hechinger Gelände habe man keine Beanstandungen gefunden.

Am Ende bleibt der Eindruck, dass es sich hier um den ganz normalen Betrieb einer Biogasanlage handelt. Was man positiv oder negativ sehen kann. Positiv ist sicher, dass laut Bundesverband Bioenergie die etwa 9300 Biomasseanlagen in Deutschland 8,5 Prozent des deutschen Stromverbrauchs klimaneutral produzieren.

Kritische Stimmen sehen nicht die Gülle als das Hauptproblem

Andererseits gibt es auch viele kritische Stimmen, die nicht hauptsächlich im Güllethema ein Problem sehen, sondern in der Nutzung riesiger Monokultur-Landwirtschaftsflächen ausschließlich für diesen Zweck. Nicht umsonst ist in Deutschland die früher sehr hohe Vergütung für Biogas-Großanlagen in den vergangenen Jahren stark eingeschränkt worden.