Kommunales: Knappes Ja für Mischgebiet zwischen Festhalle und Friedhof

Der Stettener Ortschaftsrat hatte in seiner jüngsten Sitzung ein paar knifflige Entscheidungen zu treffen. Dabei wurde dann auch rege diskutiert.

Hechingen-Stetten. In seiner jüngsten Sitzung diskutierte der Stettener Ortschaftsrat teilweise kontrovers die Fortschreibung des Flächennutzungsplans bis 2035 und fasste schließlich einen Empfehlungsbeschluss an den Hechinger Gemeinderat. Der Tenor: ein klares Votum für Wohnbauflächen im Süden des Stadtteils (Hilb 1, Hilb 2, Hilb Süd), ein Nein zu einem Gewerbegebiet zwischen Heiligkreuz-Friedhof und B 27 und ein knappes Ja für ein Mischgebiet zwischen Festhalle und Friedhof.

Wie Ortsvorsteher Hannes Reis rekapitulierte, beläuft sich der für Stetten errechnete Wohnbauflächenbedarf bis 2035 auf 3,7 Hektar und wird ausreichend durch die bereits im Flächennutzungsplan 2004 ausgewiesenen und noch nicht entwickelten Siedlungsflächen Hilb 1 und 2 mit 8,55 Hektar Größe befriedigt. Weitergehende Siedlungsoptionen (nach 2035) wären zum einen zwischen der Festhalle und dem Heiligkreuzfriedhof (2,07 Hektar) und in der südlichen Hilb (4,97 Hektar) gegeben. Als mögliches Gewerbegebiet haben die Planer vom Büro Gfrörer, die den Entwurf erarbeitet haben, eine Fläche zwischen Zollerstraße, Bulochweg und B 27 mit 11,3 Hektar Größe im Sinn.

Der Ortschaftsrat kam nach längerer Diskussion zum Ergebnis, dass ein Gewerbegebiet zwischen Zollerstraße, Bulochweg und B 27 aufgrund der solitären Lage und aus Denkmalschutzgründen (die gestörte Sichtachse zur Burg Hohenzollern) abgelehnt werden soll. Diese Auffassung hatte auch schon die Kernstadt-Kommission für den Flächennutzungsplan vertreten.

Eine Stimme entscheidet über das Mischgebiet

Das Gebiet zwischen Festhalle und Heiligkreuzfriedhof soll dem Gemeinderat dagegen für ein Mischgebiet (Wohn- und Gewerbebau) vorgeschlagen werden. Dieser Beschluss der Stettener Rats erfolgte mit nur einer Stimme Mehrheit. Die potenziellen Siedlungsflächen Hilb 1/Hilb 2, die sich bereits im Flächennutzungsplan 2004 befinden und die anschließende Fläche Hilb Süd (Option nach 2035) bis zum Bahngleis haben für den Ortschaftsrat als Wohnbauland Priorität. Dies schlägt sich im Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat nieder.

Der Ortschaftsrat hatte sich schon im März dafür ausgesprochen, bei der überregionalen Stadtplanung eine Haltstation der Bahn zwischen Boll und Stetten auf der Höhe des zukünftigen Baugebiets Hilb zu berücksichtigen, da eine solche den innerörtlichen Verkehr entlasten sowie die Wohnattraktivität und die Infrastruktur von Boll und Stetten stärken würde.

Aus dem Ortschaftsrat von Boll war die Frage aufgekommen, ob es vorstellbar wäre, ein Teilgebiet der Markung Stetten am Rande der Ortsbebauung von Boll im Gebiet Hölzlesäcker als potenzielles Siedlungsgebiet abzutreten (die Markungsgrenze zwischen Stetten und Boll führt nahe an den Häusern von Boll vorbei), damit im Falle einer Bebauung eine gerade Baugrenze in Richtung der Verbindungsstraße Boll/Stetten gezogen werden könnte.

Der Ortschaftsrat Stetten gab seine Zustimmung unter der Bedingung, dass Boll die Hälfte der Unterhaltungskosten für die Verbindungsstraße Stetten/Boll für die hauptsächlich seitens Boll benutzte Teilstrecke Ortsrand Boll bis Feldkreuz Deicheläcker und von dort bis hinüber zur Kreisstraße von Boll nach Hechingen in ihr Straßenunterhaltungsbudget übernimmt, dass Boll der Sperrung des Blattachwegs für Fahrzeuge aller Art – nur frei für Land- und Forstwirtschaft – zustimmt und dass Boll eventuell einem Gebietsausgleich zustimmt.