Im Dezember 2016 war Umut K. An der Staig in Hechingen (Foto) getötet worden. Daraufhin sollen Angehörige und Freundes des Opfers Rachepläne geschmiedet haben. Foto: SDMG / Maurer

Männer zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Mann nutzt Verhandlungspause und macht sich aus dem Staub.

Hechingen - Im so genannten Blutrache-Prozess hat das Hechinger Landgericht am Freitag die zwei Angeklagten wegen Verabredung zum Mord und der Bereitschaft, Kriegswaffen zu kaufen, zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt.

Einer der beiden Angeklagten entzog sich jedoch seiner Inhaftierung: Er erschien zur Urteilsverkündung nicht mehr. Nach ihm wird nun gefahndet.

Sieben Jahre und sechs Monate für den Hauptangeklagten und sechs Jahre und sechs Monate für den Mitangeklagten verhängte das Landgericht am Freitag. Es sah es als erwiesen an, dass die beiden nach der Ermordung des Bruders des Hauptangeklagten im Dezember 2016 beschlossen, Rache zu nehmen. Ihr Plan war es, die drei Männer, die für den Tod des Bruders verurteilt sind, mit Scharfschützengewehren in ihren Gefängniszellen zu erschießen. Dafür wollte der Mitangeklagte die Waffen besorgen, der Hauptangeklagte das notwendige Geld.

Die Polizei hatte jedoch wegen eines anderen Falles, dem Brandanschlag auf eine Moschee in Weil am Rhein (Kreis Lörrach), das Telefon des Hauptangeklagten angezapft. So erfuhren die Ermittler von dem geplanten Mord und nahmen die beiden Männer fest.

Im März 2018 wurden sie daraufhin vom Hechinger Landgericht zu Gefängnisstrafen verurteilt, gingen jedoch in Revision. Der Bundesgerichtshof hob daraufhin die Urteile auf, weswegen der Prozess neu verhandelt werden musste.

Das Gericht verurteilte jetzt die beiden Angeklagten erneut zu hohen Haftstrafen. Die Verteidigung hatte auf Bewährungsstrafe und Freispruch plädiert. Nach den Plädoyers nutzte der Mitangeklagte die Verhandlungspause vor der Urteilsverkündung, um sich abzusetzen. Nach ihm wird nun per Haftbefehl gefahndet.

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