Kerzen und Bilder am Tatort erinnern an den getöteten Umut K. Jetzt sind zwei junge Männer, die einen Rachemord geplant hatten, zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Foto: Dick

Psychiatrischer Gutachter stellt keine verminderte Steuerungsfähigkeit der beiden Angeklagten fest.

Hechingen - Im Prozess um die Rachepläne für den Mord an Umut K. sind am Freitag am Hechinger Landgericht die Urteile gesprochen worden. Die beiden Angeklagten erhielten wegen Verabredung zum Mord lange Gefängnisstrafen.

Das Gericht hörte in der Verhandlung auf Antrag der Verteidigung den Sachverständigen Peter Winkler aus Tübingen zu der Schuldfähigkeit der beiden Angeklagten wegen derer Drogenprobleme beziehungsweise der psychischen Ausnahmesituation, in der sich der angeklagte Verwandte von Umut K. befunden hatte.

Beiden Männern bescheinigte der Gutachter schwere Störungen des Sozialverhaltens, hervorgerufen durch schwierige Biografien mit komplizierten Familienverhältnissen, Schulabbrüchen und frühem Kontakt mit Drogen, Alkohol und Kriminalität. Dennoch gebe es bei beiden keine Anhaltspunkte für eine verminderte Steuerungsfähigkeit. Der 20-Jährige habe trotz des tiefen Schmerzes um den Verlust eines Familienmitglieds durchaus die Fähigkeit, das Unrecht des Plans zu erkennen. Er sei mindestens durchschnittlich intelligent und leide nicht an Wahnvorstellungen.

Dem 23-jährigen Bekannten bescheinigte der Gutachter Geltungssucht, Identifikation mit kriminellen Subkulturen und Aggressivität. Dazu komme ein beträchtlicher Drogenkonsum. Hier meldete Winkler jedoch Zweifel an den Angaben des Angeklagten über dessen Kokainkonsum an. Der Drogenkonsum habe nichts mit dem Tatvorwurf zu tun, sagte er.

Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter sah sich durch die Aussagen des Gutachters bestätigt: Es liege keine Verminderung der Steuerungsfähigkeit vor, deshalb bezog er sich auf sein Plädoyer vom 2. März und forderte für den Verwandten wegen Verabredung zum Mord eine Jugendstrafe von acht Jahren, in die eine gegen den Angeklagten verhängte dreijährige Jugendstrafe wegen einer anderen Straftat einbezogen werden solle.

Für den 23-Jährigen beantragte er eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Die Verabredung zum Mord sei keineswegs nur Gerede gewesen, der Angeklagte habe Waffen bestellt.

Beide Verteidiger hielten an ihrer Forderung nach Freispruch fest. Die geplante Tat sei zu keinem Zeitpunkt "begehbar" gewesen, es sei viel geschwätzt, aber nichts gemacht worden. Der 23-Jährige führte außerdem an, er sei durch die Untersuchungshaft "mehr als bestraft für etwas, was nie passiert ist".

Die Strafkammer verurteilte den 20-Jährigen zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und acht Monaten wegen Verabredung zum Mord und der Bereitschaft, Kriegswaffen zu kaufen, in die Strafe wurde die andere Gefängnisstrafe einbezogen. Der 23-Jährige muss wegen Verabredung zum Mord und Bedrohung für fünf Jahre und acht Monate ins Gefängnis.

"Bereit für Anschlag"

Richter Hannes Breucker warf den Angeklagten vor, sie hätten während eines rechtmäßigen Strafverfahrens gegen die Mörder von Umut K. beschlossen, an diesen oder deren Familien Rache zu nehmen und Selbstjustiz zu üben. Bereits im Gerichtssaal hätten sie Geld für Waffen gesammelt.

Der junge Verwandte sei aus "grenzenloser Trauer und blindem Hass" bereit gewesen, einen Anschlag zu verüben. Die abgehörten Telefonate bewiesen die Ernsthaftigkeit der Pläne. Der Mordplan sei auch keinesfalls freiwillig, sondern nur aus Geldmangel aufgegeben worden.

Gegen beide Angeklagten spreche der fehlende Respekt vor dem Rechtsstaat und die vielen Vorstrafen. Richter Breucker appellierte an den 20-Jährigen, die Zeit im Gefängnis für eine Berufsausbildung zu nutzen. Der Richter rechnet damit, dass die Verteidiger in Revision gehen.