Zu sechs Monaten auf Bewährung ist ein 29-Jähriger verurteilt worden. Foto: dpa

29-jähriger Angeklagter wird mit Mindeststrafe für gefährliche Körperverletzung bestraft.

Hechingen - Weil er auf der Halloweenparty im vorigen Jahr in der Stadthalle Museum einem Gast ein Wodkaglas an das Auge geworfen hat, wurde ein 29-jähriger Hechinger am Mittwoch zu einem halben Jahr auf Bewährung verurteilt.

Der gelernte Elektriker gab an, die Party mit seiner Frau, ihren Schwestern und seinem Bruder besucht zu haben. Es sei ein "ausgelassener Abend" gewesen. Im Museum habe er einen 26-jährigen Mann aus Dußlingen, das spätere Opfer, angesprochen, weil er ihm bekannt vorgekommen sei. Sie hätten festgestellt, dass sie sich von einer Busfahrt zu einem Fußballspiel kannten.

Auf dieser Fahrt habe es, so der Angeklagte, Ärger wegen der Getränkepreise im Bus gegeben. Darüber habe man auch an Halloween im Museum wieder geredet. Der 26-Jährige habe ihm dabei zu verstehen gegeben, dass sein Verhalten damals "asozial" gewesen sei.

Das Opfer bestritt, den Angeklagten beschimpft zu haben. Auch habe er ihm keinen Kinnhaken verpasst. Als "Reflexhandlung" auf den angeblichen Kinnhaken habe der 29-Jährige dann, das sagten Angeklagte und sein Bruder aus, mit dem Glas in der Hand und "ohne über die Folgen nachzudenken", zurückgeschlagen.

Dabei verpasste der Elektriker und Vater zweier Kinder seinem Opfer nicht nur einen 1,5 Zentimeter langen Cut unter der rechten Augenbraue und mehrere Schnittwunden im Gesicht und am Hals, sondern er verletzte auch sich selbst. Zwei Monate konnte er aufgrund mehrerer durchschnittener Sehnen an zwei Fingern nicht arbeiten.

Der Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht bei seinem Opfer – die beiden haben sich außergerichtlich auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro geeinigt. Wegen des "stabilen" Eindrucks, den der Familienvater vor Gericht machte, verhängte die Richterin die Mindeststrafe für gefährliche Körperverletzung, sechs Monate auf Bewährung.