Ein 34-Jähriger wurde vom Amtsgericht wegen Geldwäsche verurteilt. Foto: Warnecke

Internet-Geldtraum führt vor Hechinger Amtsgericht. Polizei wird schnell auf die Straftat aufmerksam.

Hechingen - Auf einfache Art schnell reich werden – im Internet versprechen das viele. Wer sich darauf einlässt, macht sich leicht zum Komplizen von Kriminellen. Ein 34-jähriger Hechinger wurde vom Amtsgericht deshalb nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der junge Mann, ein Familienvater mit Kindern, der vorher schon wenig lukrative Handelsgeschäfte betrieben hatte und komplett pleite war, hatte sich einer "Firma" gegenüber verpflichtet, Geld, das ihm auf sein Privatkonto überwiesen wurde, über "Western Union" auf ein Konto im Ausland zu überweisen. Man habe ihm erklärt, auf diese Weise helfe man Leuten, die ihr Geld zum Steuern sparen unauffällig ins Ausland transferieren wollen, erklärte er vor Gericht.

Der Haken an der Sache: Tatsächlich hatten das Geld Internet-Kriminelle von fremden Konten abgehoben, indem sie die Geheimpins ausgespäht hatten. "Phishing" lautet dafür der Fachbegriff. Sie selbst sind von der Justiz kaum zu fassen, da sie vom Ausland aus operieren. Wer stets in relativ kurzer Zeit geschnappt wird, sind ihre deutschen Zwischenhändler.

So auch der 34-Jährige. Gerade mal zwei Überweisungen gingen bei ihm ein und wurden auch prompt weitergeleitet, dann klingelte schon die Polizei an seiner Haustür und durchsuchte seine Wohnung. Seine Mutter und seine Ehefrau, die von ihm ebenfalls bei der "Firma" angestellt waren und ihre Konten für die Transaktionen zur Verfügung gestellt hatten, fielen aus allen Wolken. "Ich habe es ihnen erklärt, dass sie es verstanden haben, glaube ich weniger", erklärte der junge Mann.

Aber hatte er selbst gewusst, dass er hier Kriminellen bei der "Geldwäsche" hilft. So lautet der Straftatbestand, dessen er sich schuldig gemacht hatte. Eine wichtige Frage, denn es reicht bereits, wenn jemand den Verdacht hat, dass er bei einem "krummen Ding" mitmacht, dass die Justiz von einem "bedingten Vorsatz" ausgeht.

Der 34-Jährige versuchte zwar, sich auf den professionellen Internetauftritt der "Firma" zu berufen, dem er aufgesessen sei. Der Richter nahm ihm die Naivität aber nicht ab, weil er schon früher wegen so eines Delikts vor Gericht gesessen hatte. Zudem hatte er auch nach dem Besuch der Polizisten in seiner Wohnung noch eine weitere Überweisung mit Western Union vorgenommen.

Diese Argumente stritt der Angeklagte auch nicht rundweg ab, er gab aber zu bedenken, "wenn man gar kein Geld hat, hört sich das unglaublich lukrativ an, da stellt sich bei Zweifeln das Gehirn ab".