Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten zur Last, die Ladung auf seinem Lastwagen nicht ordnungsgemäß gesichert zu haben. Dadurch sei er auf die linke Fahrbahn geraten und mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen. Foto: dpa

Nach einem Unfall ist ein 14-Jähriger halbseitig gelähmt. Der Verursacher bekommt eine Geldstrafe

Hechingen - 5000 Euro plus Fahrverbot – so lautet das Urteil für einen 68-Jährigen Burladinger. Der Handwerker hatte bei einem Unfall einen 14-jährigen Jungen schwer verletzt.

Eigentlich wollten die Behörden den Fall von fahrlässiger Körperverletzung mit einem Strafbefehl abschließen, der eine Strafe von 100 Tagessätzen zu je 50 Euro vorgesehen hatte. Zusätzlich wurde ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. Die Verteidigung hatte allerdings Einspruch dagegen eingelegt. Deshalb wurde der Fall jetzt vor dem Hechinger Amtsgericht verhandelt.

Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert

Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten zur Last, am 4. September 2009 die Ladung auf seinem Lastwagen nicht ordnungsgemäß gesichert zu haben. Dadurch sei er auf die linke Fahrbahn geraten und auf der Junginger Hauptstraße mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen. Die Fahrerin des Autos habe Brüche im Oberschenkel und eine gesplitterte Kniescheibe davongetragen. Ihr 14-jähriger Sohn sei seit dem Unfall halbseitig gelähmt.

Der Angeklagte erklärte, er habe ein vier Meter langes Rohr geladen, das sich aus der Befestigung löste. "Ich hörte ein blechernes Geräusch und drehte mich um." Dadurch habe er die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und sei auf die falsche Fahrbahn geraten.

Während der zweistündigen Verhandlung wurden die finanzielle Lage des Angeklagten und seine beruflichen Perspektiven erörtert. Seine Vorstrafe, ebenfalls wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr, fiel ebenfalls ins Gewicht. Als Zeugin wurde das Unfallopfer, die Fahrerin des Autos, gehört. Unter Tränen sprach sie von schwerwiegenden Folgen für ihren Sohn: "Es wird nie wieder so sein wie vorher." Ein medizinisches Gutachten sowie die Angaben der Mutter konnten keine eindeutige Zukunftsprognose über die Gesundheit des Jungen abgeben.

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Erhöhung der Geldstrafe, sowie eine zwölfmonatige Führerscheinsperre. "Das Kind wird seinen Traum, Fußballprofi zu werden, nicht mal im Ansatz nachgehen können. Und der Angeklagte zeigt keinerlei Reue", begründete sie. Der Verteidiger betonte: "Eine zu hohe Geldstrafe könnte eine Existenzbedrohung für den Angeklagten darstellen."

Der Richter gab der Verteidigung zu verstehen, dass eine Strafminderung nicht infrage komme.Nach kurzer Besprechung nahmen Verteidiger und Angeklagter den Einspruch zurück, auch die Staatsanwältin akzeptierte das ursprüngliche Strafmaß von 5000 Euro und dreimonatigem Fahrverbot. Der Verurteilte übergab seinen Führerschein an den Richter.