Wolfacher Amtsgericht verurteilt 45-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungs- und Geldstrafe

Von Christiane Agüera Oliver

Hausach/Wolfach. Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich dieser Tage ein 45-jähriger Mann aus dem Mittleren Kinzigtal vor dem Wolfacher Amtsgericht verantworten.

Unter dem Vorsitz von Richterin Kathrin Kilguß wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt, und einer Geldstrafe von 2000 Euro in Monatssätzen von 100 Euro, die an den Weißen Ring zu bezahlen sind, verurteilt. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

Obwohl der Angeklagte keine Angaben zur Sache machte und in seinem Schlusssatz beteuerte, dass er nichts mit der Straftat zu tun hätte, zweifelte die Richterin nicht an den Aussagen des Geschädigten.

Der heute 19-Jährige sei vom Angeklagten, seinem damaligen Nachbarn, im März vergangenen Jahres mit einer Eisenstange attackiert worden und zog sich dabei Prellungen an Oberarmen und Ellenbogen zu. Vorausgegangen war ein Nachbarschaftsstreit wegen Kratzern an den Autos des Angeklagten und der Mutter des Geschädigten.

Mehrfach habe der Angeklagte dem jungen Mann gedroht, dass ihm etwas passieren werde, sagt der Geschädigte aus. Auf dem Weg zur Arbeit sei er an der Bushaltestelle vom Angeklagten mit einer Eisenstange attackiert worden. Ein Taxifahrer bestätigte im Zeugenstand, dass er den Tathergang zwar gesehen, den Täter aber nicht erkannt habe. Ein Kollege des Angeklagten, der als weiterer Zeuge geladen war, berichtete, wie viel Zeit nach dem Abstempeln für Umziehen und Duschen gebraucht werde.

Auch die Mutter des jungen Mannes wurde kurzerhand einbestellt und in den Zeugenstand gerufen. Sie bestätigte, sie habe den Angeklagten gesehen, der im gleichen Betrieb wie sie die Nachtschicht beendete, wie er am Tattag kurz nach dem Abstempeln auf dem Firmenparkplatz seinen Arm steif hielt und etwas Längliches bei sich trug.

Die Tante wohnt noch im gleichen Haus auf der selben Etage, wo Angeklagter und Geschädigter wohnten. Sie machte als kurzfristig einberufene Zeugin deutlich, dass ihr Neffe Angst vor dem Angeklagten hatte und er ihm aus dem Weg gegangen sei.

Während Staatsanwalt Christian Broß eine Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt und eine Geldstrafe von 2000 Euro forderte, plädierte Verteidiger Herbert Kutschera auf Freispruch: "Es wird einen Vorfall gegeben haben", erklärte Kutschera, erinnerte aber an die Widersprüche einiger Zeugen und das knappe Zeitfenster. Zudem fand er es eine "dusselige" Gelegenheit, die Bushaltestelle für ein solches Vorhaben zu nutzen.

Richterin Kilguß ließ die Vermutung, die Straftat ans Bein des Angeklagten hängen zu wollen, nicht gelten, obwohl Aussage gegen Aussage stünde. Sie traute aufgrund des Sitzungsverlaufes dem Geschädigten nicht zu, "solch hypothetische Abläufe und Folgen zu planen", außerdem sei zwischen Schichtende des Angeklagten und der Ankunft des Busses an der Haltestelle "alle Zeit der Welt geblieben", die Tat zu begehen.

Kleine Widersprüche seien nicht relevant, die Aussagen zum Kerngeschehen seien jedoch konstant geblieben, begründete sie ihren Urteilsspruch.