Kinder schauen Spielzeug im Schaufenster an Quelle: Unbekannt

Karlsruhe - Die Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden

Karlsruhe - Die Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden.

Sozialverbände und Betroffene hatten große Hoffnungen in das Urteil der Karlsruher Richter gesetzt. Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, sagte im Deutschlandradio Kultur, Deutschland sei das einzige Land der Welt, das Kinder aus reichen Familien stärker fördere als Kinder aus armen Familien. Er sprach sich für eine allgemeine Grundsicherung für alle Kinder aus.

"Als einziges Land der Welt fördert Deutschland reiche Kinder statt arme"

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Ulrike Mascher, sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", dass sie auf deutlich mehr Unterstützung für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern hoffe. Der Geschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, forderte in der "Nordwest-Zeitung", ein bedarfsorientierter Satz für Kinder müsse um 25 bis 30 Prozent höher ausfallen als bisher.

Aus der Wirtschaft kam dagegen die Forderung, die Hartz-IV-Regelsätze abzusenken. "In vielen Branchen stellen sich Bezieher von Transferleistungen deutlich besser als regulär Beschäftigte. Arbeit lohnt sich nicht mehr", sagte der Präsident des Bundesverbandes der Mittelständischen Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, dem Nachrichtenportal "news.de". "Deshalb sollten die Regelsätze tendenziell gesenkt, gleichzeitig aber die Zuverdienstgrenzen angehoben werden."   

Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich, bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro. 1,7 Millionen Kinder und Jugendlichen leben von Hartz IV - die Leistungen sind gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), von 14 bis 18 Jahren 80 Prozent (287 Euro).

(dpa)