Auf der derzeit ungenutzten Grünfläche gegenüber der Fläche der neu in die Satzung geregelten Ehrengräber (links) sollen Wiesengräber angelegt werden. Foto: Ziechaus Foto: Schwarzwälder Bote

Friedhof: Gemeinderat passt Satzung an / Regelungen für Ehrenbürger und wichtige Personen aufgenommen

Mit einer Änderung der Friedhofssatzung ermöglicht der Gemeinderat Wiesengräber auf dem Friedhof von Hardt.

Hardt. Auf der gegenüber den Ehrengräbern liegenden Wiesenfläche können künftig Reihen- oder Wahlgräber für Erdbestattungen angelegt werden, stellte Harry Bernhardt die Änderungen im Gemeinderat vor. Die Grabfläche für ein Einzel- oder Doppelgrab wird nach der Bestattung als Wiese angelegt.

Wie bei anderen Erdgräbern kann ein Grabstein auf die Fläche gesetzt werden, aber sie darf weder bepflanzt – noch darf ein Grabschmuck auf der Wiese abgelegt werden.

Ein Wiesengrab wird 1210 Euro, ein Doppelgrab 2420 Euro kosten. Anlage und Pflege der Grabstätten übernimmt die Gemeinde.

Auch Regelungen für Ehrengräber wurden in die Satzung aufgenommen. Ehrenbürger oder bedeutende, der Gemeinde besonders verbundene Persönlichkeiten können in Ehrengräbern beigesetzt werden. Die Gemeinde vergibt Ehrengräber kostenfrei mit einer Nutzungsdauer von 50 Jahren. Im Ehrenfeld werden auf einer Gedenktafel nach Abräumen der Ehrengräber die Namen der Verstorbenen angebracht.