Bei der Urteilsverkündung am Donnerstag verbirgt die 57-Jährige ihr Gesicht hinter Aktendeckeln. Foto: Dold Foto: Schwarzwälder Bote

Urteil: 57-Jährige kommt nach tödlichen Stichen gegen ihre Tochter in dauerhafte Unterbringung

Es waren panische Ängste, die zu grausamen Taten führten: Ihre Kinder würden entführt und sie wolle sie vor einer schlimmen Zukunft bewahren, schwante es einer 57-Jährigen aus Hardt. Die einzige Rettung sah sie darin, die Kinder umzubringen.

Kreis Rottweil. Ihre Tochter – ihre engste Bezugsperson – ermordete sie, ihren Sohn verletzte sie lebensgefährlich. Anschließend wollte sie sich das Leben nehmen. Rational war das alles nicht, sondern dem psychotischen Zustand der Frau geschuldet. Richter Karlheinz Münzer ordnete in seinem Urteil, das er am Donnerstag verkündete, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Es sei kein Straf-, sondern ein Sicherungsverfahren. Die 57-Jährige habe sich während der Taten am 27. Januar in einem schuldunfähigen Zustand befunden. Zum Schutz der Allgemeinheit erfolge die Unterbringung. Diese sei unbefristet, im schlimmsten Falle lebenslänglich.

In seiner Begründung ging er auf viele Details zu den Taten und zum Leben der Frau ein. Immer wieder fiel das Wort Tragik. Die Tochter habe alles für die Mutter getan und sie während ihres stationären Aufenthalts in der Psychiatrie vor den Taten fast täglich besucht. Dort habe sich sogar ein Bild von der Tochter befunden, auf dem "Für die beste Mama der Welt" stand.

Die Erkrankung – eine chronifizierte paranoide, halluzinoide Schizophrenie – habe in den 1980er-Jahren begonnen und sich immer mehr verschlimmert. Im Prozess, der bis auf die Urteilsverkündung nichtöffentlich geführt wurde, seien 28 Zeugen und drei Sachverständige gehört worden, so Münzer. "Die Beschuldigte ist in einem Wahngebäude verstrickt und fühlt sich missverstanden", sagte er.

So habe sie schon in früheren Jahren das Gefühl gehabt, abgehört zu werden. Zudem habe sie geglaubt, ihr sei ein Abhörchip eingepflanzt worden, um sie zu überwachen. Und immer wieder: "Sie litt unter großen Ängsten", sagte der Richter. Außerdem habe sie das Gefühl gehabt, über sie werde schlecht geredet und Dinge gehört, die nicht existierten.

Zudem hatte sie eine ständig wiederkehrende Angst vor Einbrechern. Mit einem Messer sei sie 2009 im Kinderzimmer aufgetaucht, um Einbrecher zu suchen. Die Kinder seien in Panik geflüchtet. Die Frau habe aber auch ihre liebenswürdige Seite gehabt, beschrieb Münzer.

Im Herbst 2018 habe sich die Situation massiv verschlechtert. So nahm die Frau in kurzer Zeit 20 Kilogramm ab. Ihre Tochter habe auf sie eingewirkt, sich stationär in der Psychiatrie aufnehmen zu lassen, was auch geschah.

Die Ängste, dass die Kinder entführt werden sollten, wurden immer unerträglicher. "Sie war eine Vorzeigepatientin, aber in ihrem Innern sah es ganz anders aus", sagte Münzer. So war sie am schicksalsträchtigen Wochenende mit einem Messer ausgestattet. Sie unterbrach ihren Aufenthalt in der Psychiatrie und fuhr mit ihrer Tochter zum Einkaufen – um einen Kratzbaum für deren Katze zu kaufen. Am 27. Januar machte sie morgens einen Spaziergang mit ihrer Tochter und aß mit der Familie zu Mittag. Später ging sie dann zum Haus der Tochter, da sie wusste, dass diese alleine war. Dort wurde sie widerstrebend eingelassen. Tochter und Mutter schauten fern und tranken einen Tee. Bei der Verabschiedung zog die Mutter urplötzlich das Messer und stach drei Mal gnadenlos zu. Zwei Stiche seien tödlich gewesen, so der Richter. Die Tochter habe noch "Mama" gesagt, sei zusammen gebrochen und rasch verblutet, sagte Münzer.

Anschließend fuhr die Mutter zu ihrem Sohn nach Tennenbronn. Die blutverschmierte Jacke ließ sie im Auto zurück, stattdessen brachte sie Kuchen mit, um Einlass zu bekommen. Auch dort rammte sie bei der Verabschiedung dem Sohn das Messer in Richtung Herz und fügte ihm eine lebensgefährliche Verletzung zu. Da sie anschließend aufhörte, wertete das Gericht dieses Vergehen als gefährliche Körperverletzung und nicht als versuchten Mord. Der Sohn wurde notoperiert, er verlor drei Liter Blut. Bis heute leidet er an den psychischen Folgen des verhängnisvollen Tags. Die 57-Jährige wollte sich daraufhin mit 70 Stichen in die Brust das Leben nehmen. Diese Stiche waren aber höchstens zwei Zentimeter tief.

Die Frau sei geständig, sagte der Richter, könne sich aber an weite Teile der Taten aufgrund ihrer psychotischen Erkrankung nicht mehr erinnern. Die Einsichtsfähigkeit sei nicht gegeben. Die Prognose sei sehr ungünstig. Der handlungsleitende Wahn könne sich gegen Jeden richten, es sei daher mit weiteren Tötungsdelikten zu rechnen. Ein milderes Mittel als die Unterbringung sei daher nicht ersichtlich.