Was ist mit dem Smartphone am Steuer erlaubt und was nicht? Ein Polizeisprecher und ein ADAC-Verkehrsexperte erklären die Details. (Symbolfoto) Foto: AdobeStock/Animaflora PicsStock

Der daddelnde Busfahrer am Smartphone bei der Fahrt vom MGG zum ZOB in Horb sorgt für jede Menge Diskussionen. Doch wie darf ich überhaupt mein Smartphone im Auto nutzen? Polizeisprecher Frank Weber und ADAC-Verkehrsexperte Andreas Müller beantworten die wichtigsten Fragen.

Horb - Ein Schulbusfahrer daddelt am Handy. Im Bus: Viele MGG-Schüler, die heim wollen. Doch er greift im Aldi-Kreisel zum Smartphone, schaut drauf, während er am dm-Parkplatz vorbei fährt. Viele Eltern sind in Sorge. Ein krasses Beispiel. Doch jeder Autofahrer ist in Versuchung.

Wie viel Unfälle gibt es durch Handy-Daddeln am Steuer?

Polizeisprecher Frank Weber:»In der Unfallstatistik für das Jahr 2021 hatten wir insgesamt 12 Unfälle zu verzeichnen, bei welchen die widerrechtliche Benutzung des Mobiltelefons oder eines elektronisches Geräts zum Unfallzeitpunkt festgestellt beziehungsweise nachgewiesen werden konnte. Laut einer Allianz-Studie aus dem Jahr 2016 ist jeder zehnte Verkehrstote auf Ablenkung zurückzuführen. Bei über 4000 durch die Polizei geahndeten Fällen von Handy am Steuer allein im Präsidiumsbereich 2021 und rund 2500 aktuell dürfte das Smartphone eine wesentliche Form der Ablenkung im Straßenverkehr sein.«

Was ist erlaubt?

Weber: »Laut der Straßenverkehrsordnung darf während der Fahrt das Mobiltelefon nicht benutzt und mit der Hand aufgenommen oder gehalten werden.« Klartext: Lautsprecher an, Handy in der Hand, Augen auf die Straße und Mikro an den Mund zum telefonieren – verboten!

ADAC-Verkehrsexperte Andreas Müller: "Vielen Autofahrern ist nicht bewusst, dass sie bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern fast 30 Meter im totalen Blindflug zurücklegen, wenn sie nur zwei Sekunden lang auf den Bildschirm schauen."

Nur ein Knopf im Ohr

Airpods, Buds oder wie sie heißen als Freisprechanlage. Ja. Aber während der Fahrt darf nur ein Knopf im Ohr sein. Polizeisprecher Weber: »Der Hintergrund: Zum Fahren braucht man fast alle Sinne. Auch das Hören gehört dazu!«

Handy-Halterung

Viele haben den Schwanenhals in der Windschutzscheibe. Verboten! Weber: "Das Smartphone darf laut STVO nur am Armaturenbrett fixiert werden, dass die Sicht nicht behindert wird. Oder eine Ablenkung durch die Beleuchtung des Telefons stattfindet."

Was ist am Steuer erlaubt

Polizeisprecher Weber: "Solange das Smartphone nicht vollständig durch Vorlesefunktion und Spracherkennung steuerbar ist, ist die Bedienung nur zulässig, wenn nur noch ein Knopf gedrückt werden muss. Hintergrund: Nur eine kurze Blickzuwendung muss notwendig sein – vergleichbar mit dem Blick in den Rückspiegel oder den Schulterblick beim Abbiegen."

Was heißt kurz? Was gilt an der Ampel?

Airpods, Buds oder wie sie heißen als Freisprechanlage. Ja. Aber während der Fahrt darf grundsätzlich nur ein Knopf im Ohr sein. Polizeisprecher Weber: »Der Hintergrund: Zum Fahren braucht man fast alle Sinne. Auch das Hören gehört dazu!«

Viele haben den Schwanenhals in der Windschutzscheibe. Verboten! Weber: »Das Mobiltelefon darf laut STVO nur so am Armaturenbrett fixiert werden, dass die Sicht nicht behindert wird. Auch eine Ablenkung durch die Beleuchtung darf nicht stattfinden.«Polizeisprecher Weber: »Solange das Telefon nicht vollständig über Sprachsteuerung und Vorlesefunktion bedienbar ist, ist die Nutzung ausschließlich dann zulässig, wenn dafür nur noch ein Knopf gedrückt werden muss. Hintergrund: Nur eine kurze Blickzuwendung darf notwendig sein – vergleichbar mit dem Blick in den Rückspiegel oder dem Schulterblick beim Abbiegen.«

Darf ich Nachrichten am Steuer beantworten?

Andreas Müller, ADAC-Verkehrsexperte: "Der Fahrer darf keine Textnachrichten schreiben oder lesen. Das Ablehnen von Anrufen oder Ablesen der Uhrzeit ist verboten, wenn dazu das Handy in die Hand genommen werden muss. Auch wenn man das Handy auf das Armaturenbrett stellt und die Videotelefonie-Funktion nutzt, ist das verboten, weil man hierzu länger als kurz wegsieht vom Verkehrsgeschehen. Urteil des Amtsgerichts Magdeburg vom 20. August 2018."

Darf ich während der Fahrt ein neues Ziel in die Navigation eingeben?

ADAC-Verkehrsexperte Müller: "Nur per Spracheingabe, wenn dazu das Handy nicht in die Hand genommen werden muss."

Was ist mit der Smartwatch?

ADAC-Verkehrsexperte Müller: "Während der Fahrt darf eine Smartwatch benutzt werden, wenn sie am Handgelenk getragen – also nicht gehalten – wird und die Benutzung nur mit Hilfe der Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion erfolgt. Andernfalls darf bei der Bedienung der Blick auf die Smartwatch nur kurz erfolgen."