Der Ausbildungsvertrag ist die Basis – doch es bedarf noch mehr für die erfolgreiche Ausbildung. Foto: © Zerbor – stock.adobe.com

Tipps für Ausbilder und Betriebe gibt die Handwerkskammer Konstanz.

Eine Ausbildung ist kein Selbstläufer. Damit sie erfolgreich abgeschlossen werden kann, ist sowohl von Auszubildenden als auch von Ausbildern einiges an Engagement nötig. Die Handwerkskammer Konstanz hat Profis an Bord, die Zeigen, welche Bausteine für eine gelungene Ausbildung wichtig sind.

„Es spielt eine entscheidende Rolle, dass Sie den Ausbildungsvertrag kennen und auch einhalten“, betont beispielsweise Bernd Gabele, Ausbildungsberater der Handwerkskammer (HWK).

1. Ohne Untersuchung geht gar nichts Kann die ärztliche Untersuchung nach Ausbildungsbeginn nachgereicht werden? Darauf haben Anja Hartmann und Josef Schöller von der Gewerbeaufsicht des Landratsamts Konstanz eine klare Antwort: „Ohne ärztliche Erstuntersuchung geht gar nichts. Die Bescheinigung muss dem Ausbildungsbetrieb gleich am ersten Tag vorliegen“, sagt Anja Hartmann. „Ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.“ Die Untersuchung muss laut Jugendschutzgesetz nach einem Jahr wiederholt werden. „So sind alle Seiten abgesichert“, ergänzte Schöller.

2. Besondere Pausen- und Arbeitszeiten Nach dem Gesetz sind für die Jugendlichen maximal acht Stunden am Tag, also 40 Stunden in der Woche, möglich. „Nach 4,5 Stunden muss eine halbe Stunde Pause folgen. Wer mehr als sechs Stunden arbeitet hat Anspruch auf eine Pause von einer Stunde“, rief Hartmann in Erinnerung. Auch müssten Gefährdungsbeurteilungen für die unterschiedlichen Arbeitsbereiche erstellt werden. Die Gewerbeaufsicht kommt in einen Betrieb, wenn dort Probleme gemeldet wurden. Angst müsse man aber nicht haben, sagte Schöller. „Wichtig ist, dass wir vermitteln können. Wir wollen die Probleme lösen und sind für die Sicherheit der Jugendlichen da“, erklärte er ihre Aufgabe. „Lieber reden wir miteinander, als dass wir Bußgelder verteilen.“ Besuche von der Gewerbeaufsicht würden durch eine Gesetzesänderung in Zukunft häufiger werden.

3. Gute Struktur hilft ungemein Ein anderer wichtiger Punkt ist der betriebliche Ausbildungsplan. Dieser werde manchmal vergessen, obwohl er gesetzlich vorgeschrieben sei, erinnert Ausbildungsberaterin Susanne Hillan. „Die Ausbildung ist ein Gemeinschaftsprojekt im Unternehmen. Ein Ausbildungsplan gibt dafür den nötigen Überblick, wer wann für was zuständig ist und was der Azubi von wem lernt.“ Es lohne sich die Zeit dort zu investieren. Informationen und Vorlagen finden sich unter www.hwk-konstanz.de/ausbildungsplan.

4. Im Falle des Falls – richtig kündigen Manchmal kann es auch sein, dass es so gar nicht passt zwischen Auszubildenden und Betrieb. Doch einen Ausbildungsvertrag nach der Probezeit rechtlich wasserdicht aufzulösen, ist in der Regel schwierig. Denn Auszubildende genießen einen besonderen Schutz.

„Ein Azubi kann seinen Ausbildungsplatz nicht so einfach wechseln wie ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz. Für ihn ist es ein erhebliches Problem, wenn seine Ausbildung nicht abgeschlossen werden kann“, erläutert Oliver Schmitt, Richter am Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen. Ziel müsse es sein, dass dem jungen Menschen die Zukunft nicht verbaut werde und er gegebenenfalls einen anderen Ausbildungsplatz finde.

Innerhalb der Probezeit ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich. „Wer aber nach Ablauf der Probezeit kündigen möchte, der braucht einen wichtigen Grund dafür“, sagt Oliver Schmitt, der regelmäßig solche Fälle verhandelt. Ansonsten könnten auf den Betrieb Schadensersatzansprüche des Azubis zukommen, warnt er vor voreiligen Entscheidungen. Vor Gericht versuche er immer eine Lösung zu finden, die für alle Seiten gut sei. Meist gelänge es, den Azubi in einem anderen Betrieb unterzubringen.

Die Gründe für eine Kündigung sind oft ähnlich: zu häufiges Fehlen, zu spät Kommen oder schlechte Leistungen in Betrieb und Berufsschule. Im Vorfeld sollte der Azubi bereits entsprechende Abmahnungen erhalten haben. Kommt es zur Kündigung, sollten die Gründe dort konkret genannt sein und zwar so genau wie möglich. „Wichtig für die schriftliche Kündigungsbegründung ist es, genau Inhalt und Datum zu nennen.“

Zum Start des Lehrjahres 2024 plant die Handwerkskammer Konstanz einen Crashkurs Ausbildung.