Reiner Schuon und Ralf Frisch (von links) an der von ihnen ausgemachten Grenze des Absetzgeländes mit Blick auf das OGV-Gelände im Hintergrund. Fotos: Katzmaier Foto: Schwarzwälder-Bote

Absetzgelände: Obst- und Gartenbauverein sieht Naturschutz bei KSK-Vorhaben nicht beachtet

Hat der Naturschutz zu wenig Berücksichtigung bei der Wahl von Haiterbach als Absetzgelände für das Kommando Spezialkräfte gefunden? Das sieht zumindest der Obst- und Gartenbauverein Haiterbach so. Für ihn ist das Vorhaben aus Sicht des Naturschutzes undenkbar.

Haiterbach. Ralf Frisch hat sich in das Thema eingearbeitet: Auf mehreren DIN-A4-Seiten hat er dokumentiert und erläutert, was gegen Haiterbach als Standort für das KSK-Absetzgelände spricht. Der Fachwart und dritte Vorsitzende des OGV macht gemeinsam mit dem Vorsitzenden Reiner Schuon deutlich: Der Obst- und Gartenbauverein lehnt das KSK-Übungsgelände aus Natur-, Arten- und Lärmschutzgründen ab.

Im bisherigen Verfahren ausgeklammert

Den Naturschutz und sich selbst als Betroffenen sieht der Verein im bisherigen Verfahren ausgeklammert. Man habe erst kurz vor der Bürgerversammlung in der Kuckuckshalle von dem Vorhaben erfahren, sagt Frisch. Seitens des Landes habe es keinen Kontakt gegeben. Auch der Bürgermeister habe kein Gespräch gesucht. Dabei sei man direkt betroffen. Frisch hat eine Entfernung von 150 bis 200 Meter Luftlinie zum geplanten Gelände ausgemacht.

Damit könnten luftfahrtrechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden, argumentiert Frisch, zumal es sich beim 4,9 Hektar umfassenden Areal des OGV um ein mit einem Zaun eingefriedetes Gelände handele. Das sei eine Vorgabe bei der Entstehung im Jahr 2000 gewesen.

"Damit die Gartenanlage überhaupt entstehen konnte, hat der Naturschutz viele Auflagen gemacht", erklärt Frisch. So musste auf 800 Metern rund um das Gelände ein Pflanzenring für Brutvögel entstehen. Der werde auch rege genutzt. Hinzu kommen Steinriegelbiotope mit einer Gesamtlänge von 200 Metern und zehn Metern Breite. Es werde alles getan, um auch neue Vogelarten wieder anzusiedeln, beispielsweise den Steinkauz, mehrere Spechtarten und auch vom Aussterben bedrohte Streuobstvögel.

Und dann seien da noch die Greifvögel. So hätten sich seit Jahren Falken eingenistet. Außerdem gebe es Habichte und Bussarde. Sie hätten Flughöhen oft bis 500 Meter, in der Brutzeit bis zu 1000 Meter. Und auch Milane, die streng geschützt seien, würden sich im Gebiet des Absetzgeländes aufhalten.

Der zu erwartende Lärm löse bei den Tieren Fluchtreaktionen aus, sagt Frisch. Dabei sieht er Hubschrauber im Vergleich zu den Flugzeugen als weit größeres Problem.

Gartengelände auf dem Plan nicht aufgeführt

Und auch den Menschen sehe man. Das Gebiet rund um den Dürrenhardter Hof sei ein beliebtes Naherholungsgebiet.

Das alles sei offenbar nicht beachtet worden. Auf dem veröffentlichten Plan sei das Gartengelände im Gegensatz zum Stadion nicht einmal aufgeführt, sagt Reiner Schuon. Ein Umstand, der ihn doch sehr verwundert.

Mit dieser Sichtweise konfrontiert, antwortet die Pressestelle des Staatsministeriums in Stuttgart auf Anfrage des Schwarzwälder Boten wie folgt: Eine förmliche Umweltverträglichkeitsuntersuchung werde im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsverfahrens stattfinden. "Es ist vorgesehen, dass die in diesem Rahmen zu prüfenden Umweltfaktoren durch externe Gutachter untersucht werden", teilt eine Sprecherin des Staatsministerium mit.

Im Rahmen dieser Umweltverträglichkeitsstudie würden die möglichen Auswirkungen durch den militärischen Übungsbetrieb für die Schutzgüter Mensch, Landschaft, Arten/Biotope, Wasser und Boden im gesamten Jahresverlauf betrachtet.

Das Gelände des Obst- und Gartenbauvereins sei im aktuellen Flächennutzungsplan einer landwirtschaftlichen Nutzung zugewiesen. Es liege nach derzeitigem Planungsstand rund 320 Meter von der Südwestecke des Absetzplatzes entfernt. Bislang hätten der Bund und das Land bei der erfolgten Sondierung etwaiger in Frage kommender Gelände die TA Lärm analog angewandt; dort die Immissionsrichtwerte für allgemeine und reine Wohngebiete (55 beziehungsweise 50 dB(A)) herangezogen. Für die Nutzung eines Geländes im Außenbereich als Kleingartenanlage benenne die TA Lärm keine Immissionsrichtwerte.

"Nach der aktuellen Lärmberechnung liegt das Gelände außerhalb der für lärmempfindliche Vögel kritischen Zone von 52 dB(A)", heißt es in der Stellungnahme. Dies treffe auch für die dortigen Biotope zu. "Die Lärmauswirkungen im Detail werden nun allerdings erst in der von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung zu erheben und zu bewerten sein."

Für Frisch passt das ganze Vorgehen nicht zu einer grünen Landesregierung. Er und Schuon hoffen, dass die Bürger sich hinter den Naturschutz stellen und beim Bürgerentscheid am 24. September mit Ja stimmen.