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Renate Napiontek muss vier Abholungen im Jahr bezahlen. Dabei fällt in Haushalt kein Müll an.

Haiterbach - Renate Napiontek ist verärgert. Seit einem Jahr führt sie einen wütenden Schriftverkehr mit der Abfallwirtschaft des Landkreises (AWG). Grund: Obwohl die Rentnerin, so sagt sie, keinen Restmüll produziert, muss sie die Gebühren für vier Abholungen im Jahr bezahlen.

"Mir geht es nicht um die 15,32 Euro, sondern ums Prinzip", sagt die 78-Jährige entschlossen. Seit sie 2011 nach Haiterbach gezogen ist, habe sie nur eine einzige Tonne Restmüll an die Straße gestellt. Dennoch muss sie Jahr für Jahr neben der Grundgebühr auch die Kosten für die Mindestabholung von vier Tonnen bezahlen. So steht es in der Abfallsatzung des Landkreises und auf ihrem Gebührenbescheid. Für null erfolgte Abholungen werden 15,32 Euro berechnet.

Für Napiontek ist das unverständlich. "Wieso soll ich für etwas bezahlen, das ich nicht in Anspruch nehme? Dafür gibt es kein Gesetz!"

Keine illegale Abfallentsorgung in der Natur

Das sieht man bei der AWG anders: Helge Jesse, bei der Abfallwirtschaft für den Bereich Gebühren zuständig, erklärt, dass es verschiedene Rechtssprechungen gebe, dass die Landkreise die Mindestleerungen selbst festlegen dürften. Da im Landkreis Calw nach Berechnungen der vergangenen Jahre in einem Ein-Personen-Haushalt im Durchschnitt 5,44 Leerungen anfallen, liege die Mindestabgabe hier deutlich darunter, erklärt Jesse. "Natürlich ist die Menge an Restmüll vom individuellen Verhalten abhängig", merkt er an. Dennoch könne man davon ausgehen, dass eine gewisse Menge an Restmüll anfalle, es sei denn, er werde vom Verbraucher falsch sortiert oder gar in der Natur illegal entsorgt. Und um genau dies zu vermeiden, gebe es seit Beginn des Jahrtausends eine solche Mindestabgabe.

Letztere Aussage sieht die Rentnerin als eine Anschuldigung, die sie besonders verärgert. Den Vorwurf weist sie vehement von sich: "Dafür liebe ich die Natur viel zu sehr!" Illegale Müllentsorgung komme für sie nicht in Frage. "Weil manche Leute so etwas machen, haben wir ja erst diese unsinnige Regel", ärgert sie sich. "Ich mache nichts, was gegen das Gesetz ist", sagt sie. Dennoch oder gerade deshalb ist es für sie wichtig und selbstverständlich, dass sie sich bei ungerechter Behandlung zur Wehr setzt und dabei auch hartnäckig bleibt.

Die Jahresgebühr von 50,16 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt bezahlt Napiontek gemäß der Abfallsatzung. Schließlich beanspruche sie die Müllabfuhr mit der Abholung der Gelben Säcke und des Biomülls. Hausmüll, so sagt sie, falle bei ihr nicht an. "Ich wüsste gar nicht, was ich in den Restmüll machen soll." Falls doch mal Restabfall angefallen sei, hätte sie diesen selbst zur Deponie gefahren.

"Es kann ja sein, dass es Menschen gibt, bei denen tatsächlich wenig Restmüll anfällt", meint Jesse. Diesen stehe es jedoch frei, sich mit bis zu drei weiteren Haushalten eine Mülltonne und somit auch die Kosten zu teilen. "Aber es besteht eine Anschluss- und Behälterpflicht, da kommt niemand drumrum", stellt Jesse klar.

Vorauszahlung für das gesamte Jahr ein Dorn im Auge

Die vier Leerungen setzt die AWG bei ihrem Gebührenbescheid, der im Februar an die Haushalte verschickt wird, voraus, es erfolgt eine Vorauszahlung für das kommende Jahr. Werden mehr Restmülltonnen gefüllt, werden diese nachträglich berechnet. Werden weniger befüllt, bekommt der Kunde jedoch kein Geld erstattet.

Auch die Vorauszahlung – sowohl die der Jahresgebühr als auch für die einzelnen Leerungen – ist Napiontek ein Dorn im Auge. "Ich bezahle im März eine Leistung für Dezember, die ich noch nicht in Anspruch genommen habe". Für die Rentnerin ein Widerspruch.

Obwohl die AWG mittlerweile bei weiterem Zahlungsverzug vor Zwangsvollstreckung gewarnt hat, möchte Napiontek der Aufforderung nicht nachkommen. "Ich bleibe hartnäckig, es geht mir ums Prinzip."

Jährlich werfen die Menschen im Landkreis Calw zwischen 10 000 Tonnen Restmüll weg. In den Restmüll gehören Abfälle, die nicht verwertbar sind wie beispielsweise Windeln, Staubsaugerbeutel, kleine Kunststoffprodukte, die keine Verpackungen sind (etwa Kugelschreiber), Glühbirnen, Keramik, Asche und Zigaretten, Altmedikamente oder abgelaufene und noch verpackte Lebensmittel.