Haiterbach befasst sich wieder mit der Abschaffung der unechten Teilortswahl. Foto: Fritsch Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunalwahlen: Gemeinderat befürwortet Abschaffung / Aus Ortschafträten wird Widerstand erwartet

Neuer Anlauf für die Abschaffung der unechten Teilortswahl: Bei den Kommunalwahlen 2019 könnten die garantierten Sitze für die Teilorte im Gemeinderat Haiterbach Geschichte sein. Das ergab zumindest eine Abfrage der Stimmung unter den Gemeinderäten.

Haiterbach. Genau vier Jahre ist es her: Im April 2013 brachte die Stadtverwaltung unter Führung von Bürgermeister Andreas Hölzlberger zuletzt das Thema Abschaffung der unechten Teilortswahl auf. Nicht zuletzt, weil es schon bei der ersten Wahl Hölzlbergers zum Schultes ausgegebenes Ziel von ihm war, diese seit den Eingemeindung in den Jahren 1971 beziehungsweise 1974 eingeführte Wahlsystem auslaufen zu lassen.

Übers Knie brechen wollte man seinerzeit die Angelegenheit nicht. Und so scheiterte das Ansinnen an den zu dieser Frage gehörten Ortschaftsräten. Alle drei Gremien – Beihingen, Oberschwandorf und Unterschwandorf – sprachen sich klar gegen die Abschaffung aus.

Nun also der neue Anlauf: In einer Klausurtagung Ende März befasste sich der Haiterbacher Gemeinderat erneut mit der unechten Teilortswahl. Die dabei erfolgte Abstimmung diente dazu, ein Stimmungsbild zu zeichnen, wie Bürgermeister Andreas Hölzlberger jüngst im Gemeinderat unter Verschiedenes berichtete. Zehn Räte sprachen sich demnach für eine Abschaffung aus, fünf votierten dagegen.

Wie gesagt, es ist ein Stimmungsbild, noch keine bindende Entscheidung. Und es dürfte sich wohl auch dieses Mal Gegenwehr aus den Ortschaftsräten formieren. So tagte am Dienstagabend das Gremium in Beihingen (wir werden berichten). Die Beihinger Räte hatten sich bei den Diskussionen im Jahr 2013 als mit die größten Verfechter der echten Teilortswahl erwiesen. Hauptsächlich, weil die Ortschafträte davon ausgingen, dass ein Ortsteil – in dem Fall Beihingen – nicht oder nicht mehr ausreichend in einem Gemeinderat vertreten sein könnte.

Dieses Argument ist in der Sitzungsvorlage der Klausurtagung auch unter den Contrapunkten aufgelistet. Neben den Befürchtungen, dass Interessen des Ortes nicht mehr ausreichend Gehör finden könnten und sich ein Teilort nicht mehr als gleichberechtigter Bestandteil der Stadt sehen könnte.

Als Argument für die Abschaffung wird immer das komplizierte Wahlverfahren und der hohe Anteil ungültiger Stimmen eingebracht. Auch werde der Wählerwille durch viele Fehlstimmen verzerrt. Und der Grundsatz der Wahlgleichheit werde missachtet, weil man in Ortsteilen mit weniger Stimmen in das Gremium einziehen könne.

Die Argumentationshilfe geht außerdem darauf ein, dass die unechte Teilortswahl im Zuge der Eingemeindungen nur als Übergangsregelung vorgesehen war, bis sich die neuen Ortsteile integriert haben. Eine Abschaffung fördere hingegen die Verantwortlichkeit aller Stadträte für alle Stadtteile.

In Baden-Württemberg wählten 438 Kommunen im Jahr 2014 mit unechter Teilortswahl. Im Jahr 1975 waren es 717 Kommunen.