Noch etwas winterlich: das Fluggelände. Foto: Fritsch

Städtischer Anwalt soll Interessen bündeln. Grundstückseigentümer haben größte Chance, Absetzgelände zu verhindern.

Haiterbach - Die Frage, ob der von der Stadt Haiterbach in Sachen Absetzgelände beauftragte Rechtsanwalt in Teilen auch im Namen der Grundstückseigentümer tätig werden kann und sollte, kam in der jüngsten Sitzung der Gemeinderates auf.

Eine Anfrage aus den Zuschauerrängen in der Bürgerfragestunde deckte sich da mit der Bekanntgabe durch Bürgermeister Andreas Hölzlberger. Dieser Informierte, dass der aus Berlin angereiste Anwalt zu einem Treffen in Haiterbach war, bei dem auch Grundstückseigentümer dabei gewesen seien. Das sorgte bei Eigentümern, die nicht dabei waren, offenbar für Verwirrung.

Hölzlberger erklärte, dass der Anwalt gebeten habe, die Haupterwerbslandwirte, Bürgerinitiative und Vertreter eines Naturschutzverbandes für eine Runde zusammen zu bringen. Eine Auskunft des Anwalts sei dabei gewesen, dass die Grundstückseigentümer die größte Chancen hätten, das Absetzgelände für das Kommando Spezialkräfte zu verhindern. Um eigentumsrechtliche Themen einzubringen, sei angedacht worden, dass der städtische Anwalt eine Vollmacht der Eigentümer erhalte.

Weiter angedachte Optionen in der Runde waren alternative Projekte, die das Absetzgelände verhindern könnten, beispielsweise Windkraftanlagen oder eine Freiland-Photovoltaikanlage.

Ziel sei es jetzt, umfangreiche Informationen einzuholen, auch wenn es mangels Verfahren noch keine Akten gebe. Man müsse aufzeigen, dass ein Gelände anderswo geeigneter sei, so Hölzlberger.

Eine Verhinderungsplanung gehe für ihn gar nicht, sagte Karl Keppler (DBH). Windkraftanlagen zu bauen, sei den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben. Ausgeschlossen sei es für ihn auch, das der Anwalt für die Grundstückseigentümer tätig werde. Die könnten irgendwann mal gegenläufige Interessen haben. Eigentumsfragen seien dann relevant, wenn man selbst Eigentümer sei.

Eine andere Sicht auf dieses Thema hatte da Johann Pagitz (CDU/FWH). Ein Anwalt wisse das wohl besser als ein Notariatsassessor, sagte er. Mit letzterem war Keppler gemeint, der sich derlei persönliche Angriffe verbat.

Aus der Sicht von Pagitz würden so sicher auch die Vorgaben der Bürgerinitiative erfüllt. Womit er den Widersprich hörte, dass es nicht um die Bürgerinitiative, sondern um die Vorgaben des Bürgerentscheids gehe.

"Ich denke, dass die Grundstückseigentümer offen spielen", sagte Otto Roller (CDU/FWH).

Es sei gut und richtig, was Keppler gesagt habe, meinte Bruno Bessey (UBL) und es sei richtig, solche Bedenken vorzubringen und unterschiedliche Ansichten zu diskutieren – wenn man dabei auf persönliche Angriffe verzichte.

In erwähnter Bürgerfragestunde kam eine andere Anfrage zum Absetzgelände. Sie bezog sich genauer gesagt auf ein Interview, das Bürgermeister Andreas Hölzlberger gegeben habe. Dabei sei unter anderem die Rede davon gewesen, dass ein Absetzgelände die Burgschule sichern könne. Wie so etwas möglich sei, wollte der Fragesteller wissen, der auch davon sprach, das Hölzlberger über Kompensationsmöglichkeiten "sinniere". Stattdessen erwarte man eher Aussagen, wie man im Sinne der Bürgerinteressen arbeite.

Hölzlberger erklärte darauf, dass die Gesprächsinhalte wesentlich länger als das ausgestrahlte Interview gewesen seien. Somit komme auch nicht alles rüber, was gesprochen worden sei. Die Benennung von Kompensationsmöglichkeiten sei die Antwort auf die Frage gewesen, was sei, wenn das Absetzgelände trotz allem komme. Aktuell sei dies aber kein Thema, da es auch keinen Kontakt zum Staatsministerium gebe.

Zu Thema Schule – bei dem eine weitere Nachfrage darauf abzielte, dass der Fortbestand ja an der Schülerzahl hänge –, erklärte Hölzlberger, dass man vielleicht ein Entgegenkommen des Landes erwarten könne, wo es bislang keines gab. Beispielsweise bei der Genehmigung einer Realschule oder Gemeinschaftschule.

KOMMENTAR: Sauber trennen

Von Markus Katzmaier

In Sachen Absetzgelände wird in regelmäßigen Abständen deutlich, dass eine saubere Trennung nicht immer leicht fällt. Karl Keppler (DBH) warnt zu Recht vor den Fallstricken, wenn der von der Stadt beauftragte Anwalt über Vollmachten der Grundstückseigentümer quasi auch deren Vertretung übernimmt.

Gewiss, der Gedanke, eigentumsrechtliche Argumente vorbringen zu können, scheint sinnvoll. Die Frage ist aber, ob dies Aufgabe der Stadt ist. Und auch, wenn es noch das gemeinsame Interesse gibt, das Gelände zu verhindern, können die Interessen im Laufe der Entwicklung auseinandergehen.

Die Stadtverwaltung ist dem Bürgerwillen aus dem Bürgerentscheid verpflichtet. Aber nicht der Bürgerinitiative, wie bei manchen Räten immer wieder anklingt. Dass diese den Entscheid herbeigeführt hat, war gut und richtig, Maßstab ist aber allein der Entscheid der Bürger.