Um die Fallschirmspringer oder Lasten absetzen zu können, fliegen die Flugzeuge in verschiedenen Anflugverfahren auf das Absetzgelände zu. Dabei werden Flugkorridore genutzt und in bestimmten Höhen geflogen. Foto: Zentrum Luftoperationen

Überflüge bei Absetzgelände finden nach "Sichtflugregeln" statt. Nur "idealtypische Flugverfahren".

Haiterbach/Stuttgart/Bonn - Monate nach der ersten Anfrage hat die Bundeswehr die Freigabe für die Veröffentlichung der Karte erteilt, die die anzunehmenden Flugkorridore für das geplante KSK-Absetzgelände zwischen Nagold und Haiterbach zeigt. Die Bundeswehr weist aber darauf hin, dass die Anflugrouten unter anderem abhängig von Wetter und genutztem Fluggerät sind.

In einem Schreiben des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) in Bonn heißt es, dass es sich bei den Korridoren auf der Karte um die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung anzunehmenden Flugkorridore handle, da zwischenzeitlich zur Minimierung der Lärmbelastung auch Untersuchungen zur Verschwenkung der Start- und Landebahn wie auch der Absetzfläche vorgenommen worden seien. Zudem werde man versuchen, "die Anflüge möglichst so zu verteilen, "dass die Überflüge für einzelne Gebiete möglichst gering gehalten werden".

Gesonderte Befehle

Darüber hinaus weist das Bundesamt darauf hin, dass die An-, Ab- und Überflüge nach den so genannten Sichtflugregeln stattfinden. Laut dieser Regeln für den Sichtflug gelten für Flugzeuge und Hubschrauber der Bundeswehr Mindestflughöhen: 1500 Fuß (etwa 500 Meter) für Flächenflugzeuge wie etwa die Transall und 500 Fuß (etwa 130 Meter) für Hubschrauber.

Allerdings dürfen nach Informationen des Beteiligungsportals Baden-Württemberg diese Flüghöhen auch unterschritten werden – falls der Auftrag dies erfordert. Doch auch in diesem Fall gelten Mindestflughöhen: 500 Fuß (etwa 130 Meter) für Flächenflugzeuge und 100 Fuß (30 Meter) für Hubschrauber.

Allerdings können die Piloten nicht einfach so solche Tiefflüge unternehmen. Diese müssen laut Beteiligungsportal "militärisch gesondert befohlen werden" und würden im Regelfall nicht in Zusammenhang mit Sprungvorhaben ausgeführt.

Das Fliegen nach Sichtflugregeln bedeutet auch, dass die Flugstrecken grundsätzlich von der Ideallinie abweichen können. Das sei abhängig von Wetter, Wolken und anderen Luftfahrzeugen. Aus diesem Grund seien die Flugstrecken in der Karte mit einer entsprechenden Korridorbreite dargestellt.

Auch von diesen Korridoren können und dürfen laut Bundesamt die Piloten von den dargestellten Korridoren abweichen – aus Sicherheitsgründen oder operationellen Gründen.

"So können beispielsweise die ersten Platzrunden eines Tages deutlich größer ausfallen, da sich der Pilot zunächst mit dem Gelände vertraut machen muss. Die Darstellung zeigt somit lediglich idealtypische Flugverfahren, die im Gegensatz zu Straßen und Schienen nicht fest vorgegeben sind", heißt es dazu beim Beteiligungsportal des Landes wörtlich.

Für das immer wieder in der Diskussion auftauchende Krankenhaus Nagold gebe es laut Beteiligungsportal keine gesonderten Auflagen, allerdings seien die Piloten "immer bestrebt, insbesondere im Umkreis von Krankenhäusern die Lärmbelastung auf das notwendige Maß zu beschränken". Nach Angaben des Portals werde genau diese mögliche Lärmbelastung des Klinikums im Rahmen des Genehmigungsverfahrens überprüft.