Das Flugsportgelände am Dürrenhardter Hof. Foto: Fritsch Foto: Schwarzwälder-Bote

KSK-Absetzgelände: Ein Ja verhindert Vorhaben nicht automatisch, sondern gibt Gremium Richtung vor

Am Sonntag, 24. September, ist der Bürgerentscheid zum geplanten Absetzgelände der Bundeswehr in Haiterbach. Nicht immer kommt dabei klar raus, dass die Bürger nicht über das Gelände, sondern über das Verhalten der Stadt dazu abstimmen.

Haiterbach. Mitunter erreichen Bürgermeister Andreas Hölzlberger in diesen Tagen neidische Stimmen. Da gebe es direkte Demokratie in Haiterbach, die könnten jetzt Abstimmen, ob das Absetzgelände komme oder nicht. Da muss er nicht nur die Außensicht etwas zurechtrücken. Hölzlberger ist es als Vorsitzender des Wahlausschusses auch wichtig, dass noch mal deutlich wird, worüber die Haiterbacher beim Bürgerentscheid konkret abstimmen.

Das fängt schon mit der Fragestellung an, die sich aber bei der Form des Bürgeentscheids nicht mehr anders gestalten lassen habe. "Sind Sie dafür, dass die Stadt Haiterbach alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, um zu erreichen, dass das geplante KSK-Übungsgelände mit Flugplatz beim Dürrenhardeter Hof nicht realisiert wird." Wer in dem Fall also mit Ja stimmt, ist gegen das Gelände, also dafür, dass sich Verwaltung und Gemeinderat dagegen positionieren. Wer mit Nein stimmt, lässt der politischen Willensbildung des Gemeinderates freien Lauf.

Als Vorsitzender des Wahlausschusses habe er neutral zu sein, sagt Hölzlberger. Wie bei anderen Wahlen sei ihm aber wichtig, dass möglichst viele Menschen von ihrem demokratischen Recht Gebrauch machen.

Wichtig sind auch die rechtlichen Folgen des Bürgerentscheids. Stimmt die Mehrheit mit Ja, ist die Stadt und ihre Organe (Verwaltung, Gemeinderat, Bürgermeister) drei Jahre an das Ergebnis gebunden. Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren müssten zwingend negativ aussfallen. Sie dürfte keine Grundstücke veräußern und müsste gegen eventuelle Genehmigungen auch Rechtsmittel (Widerspruch und Klage) ergreifen. Verhandlungen über Kompensationsgeschäfte wären auch dann ausgeschlossen, wenn sich das Gelände nicht verhindern ließe.

Ein Nein der Bürger bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass der Gemeinderat für das Gelände sein muss. Das Gremium ist vielmehr dann wieder frei in seinen Entscheidungen, könnte sich für oder gegen das Gelände positionieren und auch Verhandlungen aufnehmen.