Absetzgelände: Keine frühzeitige Beteiligung

Haiterbach/Waldachtal/Horb. Der Wirbel im Landkreis Freudenstadt bezüglich der Flugkorridore für das geplante Absetzgelände in Haiterbach erreicht auch die Landesregierung. Jetzt wird klar: Das Staatsministerium hat die Beteiligung von Horb bisher abgelehnt. Auch der Landkreis Freudenstadt blieb bisher komplett außen vor.

Kein Wunder, dass die sonst so sachliche Pressestelle des Rathauses Horb durchaus emotionale Worte für dieses Verhalten findet. "Die Stadtverwaltung hat beim Staatsministerium um eine Informationsveranstaltung für die Horber Bevölkerung ›gebettelt‹", sagt Horbs Stadtsprecher Christian Volk. "Erst wenn die Stadt Horb in das Verfahren mit einbezogen wird und alle Informationen erhält, kann eine Bewertung vorgenommen werden, wie sehr einzelne Stadtteile vom Vorhaben betroffen sind."

Das "Betteln" – ein Brief von Horbs Oberbürgermeister Peter Rosenberger vom 7. August 2017. Adressiert an den Ministerialdirektor Thomas Hoffmann. Darin steht: "Trotz der öffentlichen Zusage bei der Veranstaltung in Haiterbach am 5. Mai 2017, dass es selbstverständlich auch in Horb eine Informationsveranstaltung zu der Planung geben wird, teilen Sie nun mit, dass Sie derzeit keine Notwendigkeit hierfür sehen. Allerdings wollen Sie diese Idee "zu gegebener Zeit aber gerne aufgreifen". Ich frage Sie, wann dies sein soll, wenn derzeit der Informationsbedarf besteht?"

Nachdem der Schwarzwälder Bote die Karte der Einflugschneisen für den geplanten Militärflugplatz veröffentlicht hatte, ist klar, wie stark die Raumschaft im Landkreis Freudenstadt betroffen ist.

Hermann Walz, Gemeinderat in Horb und Mitglied der BI Haiterbach, sagt: "Kurz nach der Informationsveranstaltung wurden wir ins Staatsministerium eingeladen. Ich persönlich habe Gisela Erler gefragt, warum es keine Informationsveranstaltungen für Horb, Talheim und die betroffenen Kommunen gibt. Erlers Antwort damals: ›Nur Haiterbach ist derzeit von Interesse.‹ Das hat mich damals schon gewundert, weil ich ihr erklärt habe, dass wir in Talheim gut einen Kilometer Luftlinie vom geplanten Absetzgelände entfernt sind."

Ein Sprecher des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) sagt: "Der Vorhabenträger hat die Kommune Horb und den Landkreis Freudenstadt nicht zu einer Stellungnahme zum geplanten Absetzgelände in Haiterbach aufgefordert oder gebeten. Das Verfahren zur luftrechtlichen Genehmigung sieht das nicht vor. Wenn nach Antragstellung die Antragsunterlagen, zu denen auch das Lärmgutachten gehört, vom Luftfahrtamt der Bundeswehr öffentlich in den betroffenen Kommunen ausgelegt werden, haben alle Betroffenen die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme."

"Selbstverständlich hat es rechtliche Relevanz, ob man diejenigen Kommunen am Verfahren beteiligt, die von dem Vorhaben betroffen sein werden", sagt Remo Klinger, Rechtsanwalt der Stadt Haiterbach. "Aktuell gibt es noch keinen Genehmigungsantrag. Wenn die Bundeswehr jedoch so weitermacht wie bisher, werden die Belange der Kommunen im Landkreis Freudenstadt übergangen."