Auf der Erddeponie "Grund" wurde Recycling-Material zwischengelagert, das dort nicht hingehörte. Dafür gab es jetzt vom Amtsgericht Balingen drei Strafbefehle – einer davon ging an den Haigerlocher Bürgermeister Heinrich Götz. Foto: Kost

Stadt Haigerloch hatte nach Angaben des Bürgermeisters mit Bauschutt-Ablagerungen auf Erddeponie nichts zu tun.

Haigerloch - Post vom Amtsgericht Balingen ist dem Haigerlocher Bürgermeister Heinrich Götz, einem derzeitigen und einem früheren Mitarbeiter der Haigerlocher Stadtverwaltung auf den Tisch geflattert: Strafbefehle wegen angeblicher Umweltstraftaten.

Götz bestätigte gestern unserer Zeitung, einen Strafbefehl bekommen zu haben. Die Strafbefehle stehen im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung von Bauschutt auf der Erddeponie "Grund" bei Stetten, der dort offenbar von 1999 bis 2013 abgeladen worden war.

Die Rede ist von Recycling-Material in einer Größenordnung zwischen 2700 und 7000 Kubikmetern, wobei Götz Wert auf die Feststellung legt, dass es sich um völlig ungefährliches, weil unbelastetes Material handelte – ähnlich dem Material, das beim Abbruch der Haigerlocher Schlossbrauerei entstanden sei. Das Zeug hätte dort aber nicht lagern dürfen. Deshalb lautet der Vorwurf an den Haigerlocher Bürgermeister und die beiden anderen Beamten, dass man – etwas vereinfacht dargestellt – eine Abfallentsorgungsanlage betrieben und somit gesetzliche Vorschriften verletzt habe. Beantragt hatte die Strafbefehle die Staatsanwaltschaft in Hechingen, erlassen wurden sie letztlich vom zuständigen Amtsgericht in Balingen.

Worum geht es konkret? Nach Darstellung des Haigerlocher Bürgermeisters gegenüber dem Schwarzwälder Boten hatte eine örtliche Baufirma den Schutt dort schon 1999 zwischengelagert. Als er Ende 2006 das Bürgermeisteramt in Haigerloch übernommen habe, sei das Material immer noch da gelegen, und die Stadt Haigerloch sei bei einer Deponie-Begehung im Jahr 2007 dazu aufgefordert worden, den Schutt zu entfernen.

Götz hatte den Haufen zwar vermessen lassen, um sicherzustellen, dass nicht noch mehr dazukam, hatte selbst aber nicht aktiv dafür gesorgt, dass der Haufen abtransportiert wurde. Warum nicht? Das hätte bedeutet – so erklärt es der Jurist Heinrich Götz –, dass die Stadt den Schutt als ihren eigenen betrachtete. Aber, so Götz: "Er gehört uns nicht."

Stattdessen habe er die betreffende Baufirma mehrfach aufgefordert, ihren Schutt von der Deponie abzuholen, was aber erst Anfang 2013 passiert sei. Kurz bevor die Staatsanwaltschaft als Folge eines Gerichtsverfahrens neben weiteren Deponien im Landkreis auch die Deponie "Grund" in Stetten untersuchte, war der Schutt wohl wieder wegtransportiert worden.

Sowohl Bürgermeister Heinrich Götz als auch die anderen Betroffenen haben inzwischen Einspruch gegen die Strafbefehle eingelegt. Götz sieht sowohl sich als auch die anderen zwei für eine Sache beschuldigt, für die sie nichts könnten und äußerte gegenüber unser Zeitung die Hoffnung, dass das Verfahren eingestellt werde. Sollte das nicht geschehen, käme es zu einer Verhandlung am Balinger Amtsgericht.

Außer dazu, dass es sich um 60 Tagessätze handelt, mochte sich der Haigerlocher Bürgermeister gestern über die Höhe der im Strafbefehl verhängten Geldbuße nicht äußern. Nach Informationen unserer Zeitung soll es um einen Betrag in der Größenordnung von einigen tausend Euro gehen.