Fehlalarm vermeiden: Die Einsätze von Notärzten – auch im Altenheim – sollen nach dem Willen der Landesregierung besser gesteuert werden. Foto: dpa

Grün-Rot setzt sich dafür ein, dass auf den Leitstellen künftig entschieden wird, ob der Notarzt oder der Hausarzt zum Patienten kommt. Der Grund: Immer öfter alarmieren Bürger den Notarzt, obwohl der gar nicht nötig wäre.

Stuttgart - Eine Situation im Süden von Baden-Württemberg. Es ist ein normaler Wochentag, kurz vor 21 Uhr. Der Mann hat den ganzen Tag in der Firma gearbeitet und nun noch eine Extra-Schicht am Feierabend im eigenen Garten drangehängt. Was als aktive Erholung gedacht war, endet mit massiven Schwindelgefühlen. Was tun? Auf den Hausarzt aus dem Nachbarort warten, der in dieser Nacht Bereitschaft hat, oder gleich die Notrufnummer 112 wählen? Man entscheidet sich für Letzteres. Am anderen Ende der Leitung meldet sich die Leitstelle; eine kurze Nachfrage zu den Symptomen, dann startet der Rettungswagen, parallel rast der Notarzt los. Als die Helfer vor Ort eintreffen und den Patienten untersuchen, können sie erfreulicherweise schnell Entwarnung geben. Der Mann hat sich an diesem Tag schlichtweg übernommen, leidet unter Kreislaufbeschwerden inklusive Übelkeit. Er wird versorgt, bekommt Medizin – und kann beruhigt ins Bett gehen.

Ein Einzelfall? Keineswegs. Immer öfter werden die Rettungsdienste alarmiert, weil Patienten einerseits über ihren Zustand verunsichert sind, andererseits nicht bereit sind, den Hausarzt anzurufen. Was auf den ersten Blick verständlich erscheint, hat bei genauerer Betrachtung gravierende Folgen. „Wenn der Notarzt bei solchen Fällen im Einsatz ist und eigentlich dort nicht gebraucht wird, fehlt er in diesem Moment zum Beispiel bei einem schweren Verkehrsunfall“, sagt eine Sprecherin des Innenministeriums. Es ist einer der Gründe, warum die Landesregierung nun eine Bundesratsinitiative zur Reform des Rettungswesens gestartet hat. Ein weiteres zentrales Ziel: Das Bereitschaftssystem der Hausärzte und der Einsatzplan für den Notarzt sollen künftig bei der Leitstelle zusammengeführt werden, ein entsprechend geschulter Disponent kann dann die Entscheidung treffen, was zu tun ist. „So kann der Notarzt zielgerichteter und patientenorientierter eingesetzt werden“, sagt man im Haus von Innenminister Reinhold Gall (SPD).

Notfallsanitäter sollen mehr Kompetenzen erhalten

Doch eine solche Bündelung der Alarmierungskette kann Baden-Württemberg nicht alleine durchsetzen, sondern benötigt dafür auf Bundesebene eine Änderung im Sozialgesetzbuch V. Die Bundesratsinitiative zusammen mit Hessen soll die Angelegenheit forcieren. „Nun sind die Bundesregierung und der Bundesrat am Zug“, sagt der Innenminister. Und der möchte auf diesem Weg gleich noch ein anderes Thema klären. Baden-Württemberg will erreichen, dass die Krankenkassen die Ausbildung zum neuen Beruf des Notfallsanitäters mitfinanzieren. Der Hintergrund: Während die Rettungsassistenten vor Ort bisher außer einer ersten Hilfe kaum eingreifen dürfen, sollen die Notfallsanitäter durch ihre dreijährige Ausbildung mehr Kompetenzen erhalten. „Damit können Patienten künftig vor Ort deutlich besser und intensiver behandelt werden“, heißt es im Innenministerium.

So dürfte der Vorstoß von Grün-Rot nicht nur organisatorische, sondern letztendlich auch finanzielle Gründe haben. Zwar vereinbaren die Rettungsdienstorganisationen und Krankenkassen jedes Jahr sogenannte Kostenpauschalen. Vor dem Hintergrund, dass es zuletzt landesweit jährlich rund 200 000 Notarzteinsätze und weitere 490 000 Krankenwageneinsätze gab, wächst aber der Kostendruck – mit kuriosen Folgen. Insider berichten, dass es durchaus vorkommen kann, dass Patienten mit dem Rettungswagen in die Klinik gefahren werden, obwohl ihre Behandlung eigentlich daheim schon abgeschlossen war oder am nächsten Tag beim Hausarzt fortgesetzt werden könnte. Begründung: Die Bezahlung einer Rettungsdienstfahrt ist häufig daran gekoppelt, dass sich eine Behandlung im Krankenhaus anschließt. Aus Sicht des Innenministers ist das nicht sinnvoll: „Diese Verknüpfung setzt den Fehlanreiz, dass im Zweifelsfall ein Patient ohne medizinische Notwendigkeit ins Krankenhaus transportiert wird.“

Insofern dürfte die Bundesratsinitiative den Städten und Kreisen durchaus recht sein. Um die gesetzlich vorgeschriebene Frist einzuhalten, wonach Notärzte in maximal 15 Minuten beim Patienten sein müssen, haben viele Landkreise in Baden-Württemberg gerade in den ländlichen Regionen in den vergangenen Jahren in den Auf- und Ausbau von Notarztstationen investiert. Wenn die Notärzte künftig gezielter eingesetzt werden können, dürfte das also massiv Kosten sparen.