Der im Bruchsaler Gefängnis gestorbene Häftling ist verhungert. (Archivbild) Foto: dpa

Ein Gutachten der Rechtsmedizin Heidelberg hat ergeben, dass der Häftling, der Anfang August tot in seiner Zelle in der JVA Bruchsal gestorben war, verhungert ist. Er starb demnach "aufgrund einer Mangel- beziehungsweise Unterernährung".

Ein Gutachten der Rechtsmedizin Heidelberg hat ergeben, dass der Häftling, der Anfang August tot in seiner Zelle in der JVA Bruchsal gestorben war, verhungert ist. Er starb demnach "aufgrund einer Mangel- beziehungsweise Unterernährung".

Stuttgart/Bruchsal - Der in Bruchsal tot in seiner Zelle gefundene Häftling ist verhungert. Wie die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am Mittwoch mitteilte, starb der 33-Jährige „aufgrund einer Mangel- bzw. Unterernährung“. Das habe ein Gutachten der Rechtsmedizin Heidelberg ergeben. Das Justizministerium gerät damit unter neuen Druck: In einer ebenfalls am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme musste die Aufsichtbehörde bereits einräumen, dass es weitere Hinweise auf zahlreiche Versäumnisse bei der Betreuung des als besonders aggressiv geltenden Mannes gibt.

So wurde bekannt, dass die JVA-Mitarbeiter nur noch durch die Türklappe mit dem Mann aus Burkina Faso gesprochen hatten. Es gebe den Verdacht, dass die Haftbedingungen und der Umgang mit dem Gefangenen „unzulänglich“ gewesen seien, schrieb das Ministerium in der Antwort auf einen Fragenkatalog von CDU-Landtagsabgeordneten. Zuletzt war der Häftling nur noch durch „Inaugenscheinnahme“ untersucht worden. Eine echte Untersuchung sei wegen des hochagressiven und sich heftig wehrenden Mannes nicht möglich gewesen, hieß es.

Verfahren wegen fahrlässiger Tötung

Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den suspendierten Anstaltsleiter ein sowie gegen eine Ärztin, die den Gefangenen medizinisch betreut hatte. Sie hatte Ende Juni „keine Mangelerscheinungen“ bei dem Mann festgestellt, der ihr gefesselt und mit einer „Spuckhaube“ vorgeführt worden war. Er hatte über längere Zeit die Anstaltsnahrung verweigert und nur noch in Wasser eingeweichtes Müsli zu sich genommen. Zuletzt wog er noch 57 Kilogramm bei einer Größe von 1,85 Metern.

Auch bei der Verhängung der Einzelhaft sind nicht alle Regeln eingehalten worden: So stimmte das Justizministerium zuletzt im Januar der Fortsetzung der Einzelhaft für drei Monate zu. Gestorben war der Mann fast sieben Monate später, ohne dass seine inzwischen zweijährige Absonderung in der Einzelzelle wie vorgeschrieben weiterhin überprüft worden wäre. Das Ministerium berief sich darauf, entgegen geltender Vorschriften nur unzureichend unterrichtet worden zu sein.

Der Hungertod des Häftlings „wird organisatorische Folgen haben, das steht außer Frage“, sagte der Strafvollzugsbeauftragte der Grünen-Fraktion, Jürgen Filius. „Im Ständigen Ausschuss muss der Justizminister jetzt die offenen Fragen aufklären.“ Der Mann sei weder ins Krankenhaus gekommen noch ansonsten psychologisch oder medizinisch behandelt worden, kritisierte der CDU-Landtagsabgeordnete Bernhard Lasotta, der die Anfrage zu den Todesumständen des 33-Jährigen gestartet hatte.

33-Jähriger sei wiederholt sehr aggressiv gewesen

Der Mann habe wiederholt gebissen, gespuckt und provoziert und schon im Freiburger Gefängnis, wo er vorher einsaß, alle Gesprächsangebote abgelehnt, schreibt das Ministerium in seiner Antwort. Zwangsweise habe man ihn jedoch nicht in ein Krankenhaus einweisen wollen, da „die Gefahr einer Eskalation“ gesehen worden sei.

Auch in Bruchsal habe der Mann alle Hilfsangebote abgelehnt. Die von der Bruchsaler JVA-Leitung gewünschte Zurückverlegung des Häftlings nach Freiburg scheiterte am Protest der dortigen Angestellten: Der wegen Totschlags verurteilte Mann hatte dort zweimal einen Beamten angegriffen und in einem Fall dienstunfähig geschlagen.

Der Mann war am 9. August tot in seiner Zelle gefunden worden. Die Todesursache des stark abgemagerten 33-Jährigen hatte zunächst nicht festgestellt werden können, seine Leiche musste über Wochen in Heidelberg untersucht werden. Eine chemisch-toxikologische Untersuchung steht noch aus. Gegebenenfalls will die Ermittlungsbehörde noch weitere Gutachten in Auftrag geben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Gegen zwei JVA-Bedienstete ist seitens des Ministeriums bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet.